...Gegenseite äußern zu können. 26 Wenn hingegen eine unangemessen lange Verfahrensdauer zu bejahen sein sollte, könne die Klägerin nicht Entschädigung beanspruchen, da zum Zeitpunkt beider Verzögerungsrügen entgegen § 198 Abs. 3 Satz 2 GVG noch nicht Anlass zu der Besorgnis bestanden habe, dass das Verfahren nicht in einer angemessenen Zeit abgeschlossen werde. 27 Schließlich sei für die erforderliche Wiedergutmachung...