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Urteile für Wiedereinsetzung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Mai 2016 bei Gericht eingegangenem Schriftsatz Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt. Zur Begründung hat er vorgetragen, der Berufungsschriftsatz sei ihm am 1. April 2016 gegen 17:00 Uhr von seiner Mitarbeiterin O. , die über 13 Jahre Berufserfahrung als Rechtsanwaltsfachangestellte verfüge und sich bisher als sehr zuverlässig erwiesen habe, zur Unterschrift vorgelegt worden....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZB 50/16
...Dem Betroffenen wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde gewährt. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird der Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken vom 6. Juni 2011 aufgehoben. Es wird festgestellt, dass der Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken vom 19....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 167/11
...Nach Hinweis des Vorsitzenden des Berufungsgerichts, es liege mangels Unterschrift keine ordnungsgemäße Berufung vor, hat die Klägerin wegen der Versäumung der Berufungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt und am 30. Dezember 2013 eine Berufungsbegründung eingereicht. Das Landgericht hat die Berufung der Klägerin als unzulässig verworfen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 205/14
...Februar 2017 eingegangenem Schriftsatz seine Ansicht, dass die Berufungsschrift durch die Übermittlung unter der Faxnummer der Referendarabteilung rechtzeitig eingegangen sei, begründet sowie hilfsweise Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt. 4 Das Berufungsgericht hat den Wiedereinsetzungsantrag zurückgewiesen und die Berufung als unzulässig verworfen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZB 10/17
...Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 56 Abs. 1 FGO) wegen der Versäumung dieser Frist kommt nicht in Betracht. Der Antragsteller hat weder einen Antrag gestellt noch sind nach Aktenlage Tatsachen ersichtlich, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen könnten. 18 4. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III S 1/13 (PKH)
...Gründe für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Einspruchsfrist habe der Kläger nicht vorgetragen. Der Bescheid vom 18. Juni 2009 sei nicht mit dem Einspruch angefochten worden. Ein Einspruch gegen diesen Bescheid hätte im Übrigen wegen der Bestandskraft des Bescheids vom 27....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 14/11
...Auch das Amtsgericht wies auf die Notwendigkeit der Parteiidentität hin, sollte das selbständige Beweisverfahren im Klagewege beendet werden. 8 Der Beschwerdeführer nahm die Klage daraufhin zurück, beantragte beim Landgericht die Berichtigung des Rubrums im selbständigen Beweisverfahren sowie Wiedereinsetzung in die Frist des § 494a Abs. 1 ZPO und erhob Klage gegen die Eigentümergemeinschaft. 9 a)...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 1623/11
...Dies erfordert unter anderem Angaben dazu, dass hinsichtlich der einzelnen Antragsgegenstände für die noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde der Rechtsweg erschöpft und die Frist für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde noch nicht abgelaufen ist oder eine Wiedereinsetzung nicht ausgeschlossen ist....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvQ 50/10
...Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen (§ 93 Abs. 2 BVerfGG) kommt nicht in Betracht, weil Tatsachen für ein fehlendes Verschulden des Fristversäumnisses nicht ersichtlich sind. 3 2. Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung über die Bewilligung der Auslieferung richtet, genügt sie den Substantiierungsanforderungen nach § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG nicht....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 1643/17
...BVerfG, a.a.O.). 7 Findet die Protokollierung ohne Verschulden des Gefangenen so spät statt, dass die Rechtsbeschwerdefrist versäumt wird, so kann der Gefangene Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen (§ 120 Abs. 1 StVollzG i.V.m. § 45 StPO). 8 Diese Möglichkeiten, Rechtsschutz vor den Fachgerichten zu erlangen, muss der Gefangene nutzen, bevor er in zulässiger Weise Verfassungsbeschwerde...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 869/10
...Im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt dem "OK"-Vermerk bei der Frage der wirksamen Ausgangskontrolle Bedeutung zu. Hinsichtlich des Zugangs ist er jedoch lediglich ein Indiz (BGH, Urteil vom 28. Februar 2002, aaO S. 1000). Dieser Rechtsprechung sind der Bundesfinanzhof (Urteil vom 8. Juli 1998 - I R 17/96, BFHE 186, 491, 493 f) und das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 14....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 148/10
...Dezember 2010 als unzulässig verworfen und der Antrag auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde zurückgewiesen worden. 2 Die vom Antragsteller gegen diesen Beschluss eingelegte (weitere) sofortige Beschwerde ist unstatthaft....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZA 77/11
...Auch war insoweit keine Wiedereinsetzung in die versäumte Einspruchsfrist gemäß § 110 der Abgabenordnung zu gewähren. 5 bb) Es ist ferner geklärt, dass es unionsrechtlich grundsätzlich nicht erforderlich ist, eine auf der fehlerhaften Umsetzung des Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG in nationales Recht beruhende Verwaltungsentscheidung zurückzunehmen, die nach Ablauf angemessener Fristen...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. XI B 33/10
...Eine von Amts wegen zu gewährende Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt nicht in Betracht. Der Generalbundesanwalt hat hierzu in seiner Antragsschrift ausgeführt: „Der Beschuldigte war nicht ohne Verschulden gehindert, die versäumte Frist einzuhalten. Der Beschuldigte wurde - unter Hinzuziehung eines Dolmetschers (vgl. BGH, Urteil vom 16....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 455/17
...Das Landgericht Berlin legte das Rechtsmittel als Berufung, verbunden mit einem Antrag auf Wiedereinsetzung in die Berufungsfrist aus und verwarf beides mit Beschluss vom 23. Januar 2004 als unzulässig; nachdem dem Beschwerdeführer das schriftliche Urteil spätestens am 1....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 2242/09
2015-11-19
BVerwG 2. Senat
...Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder eine Nachsichtgewährung komme nicht in Betracht. Die Neuregelung durch das Versorgungsausgleichsgesetz sei verfassungsgemäß. 5 Mit der Revision beantragt der Kläger, die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 3. Dezember 2013 und des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 19....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 20/14
...Juni 2016 auf seinen Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. Die Kosten der Wiedereinsetzung trägt der Angeklagte. Damit ist der Beschluss des Kammergerichts vom 22. September 2016, mit dem die Revision des Angeklagten als unzulässig verworfen worden ist, gegenstandslos. 2....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 435/16
...Dem Betroffenen wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde gewährt. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird der Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Görlitz vom 17. Februar 2012 aufgehoben....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 141/12
...Januar 2013 wegen der Versäumung der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde Wiedereinsetzung beantragt. Zur Begründung des Wiedereinsetzungsgesuchs trägt er vor: Eine Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, welche sich bislang stets als zuverlässig erwiesen habe, führe für ihn den Fristenkalender. Sie habe als Fristablauf für die Einlegung der Rechtsbeschwerde zutreffend Montag, den 10....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 P 9/12
...August 2006 hat die Beklagte Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Einspruchsfrist beantragt. Das Landgericht hat mit Urteil vom 6. Oktober 2006 den Antrag zurückgewiesen und den Einspruch als unzulässig verworfen. Das Oberlandesgericht hat mit Urteil vom 11....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 98/09