...LSG habe nicht die novellierte Vereinssatzung berücksichtigt, seine Auslegung, die Satzung schließe Leistungsansprüche aus, verstoße gegen Denkgesetze, die Zuwendungsordnung sei nur selektiv in Betracht gezogen worden, die Feststellung, das Schlichtungs- und Schiedsverfahren werde von Vereinsmitgliedern durchgeführt, sodass es an einer objektiven Unabhängigkeit fehlen könne, stehe in offenkundigem Widerspruch...