...Dabei kommt die Beschwerde (Beschwerdebegründung S. 6) zu dem Ergebnis, soweit der Verwaltungsgerichtshof (BA S. 31) ausführe, seine Rechtsprechung stehe mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Einklang, folge daraus allenfalls, dass keine der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts im Widerspruch dazu stehe....