...Ergänzende, hierzu nicht in Widerspruch tretende Feststellungen sind möglich. Da nicht völlig auszuschließen ist, dass in einer neuen Hauptverhandlung weitere Feststellungen getroffen werden, die eine Schuldunfähigkeit belegen, hat der Senat auch den Schuldspruch aufgehoben. 15 Die teilweise Aufrechterhaltung der Feststellungen bedingt die Verwerfung der weitergehenden Revision des Angeklagten....