...Daher lässt sich die Auffassung, auch bei konsequenter Verfolgung öffentlicher Interessen, wie sie dem deutschen Jagdrecht zugrunde liegt, sei eine Jagdausübung im Widerspruch zur Gewissensfreiheit des Grundstückseigentümers nicht gerechtfertigt, den Entscheidungen des Gerichtshofs gerade nicht entnehmen. 14 Abgesehen davon wäre ein - unterstellter - Eingriff in die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit...