...wird bundesrechtlich nicht besteuert. 14 b) Die Frage, ob ein Verstoß gegen den bundesverfassungsrechtlichen Grundsatz der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung dann gegeben ist, wenn eine Aufwandsteuer durch ihre mittelbaren Wirkungen selektiv auf solche Bereiche zugreift, denen durch Maßnahmen des Bundes und der Länder eine explizite (finanzielle und sachliche) Förderung zuteilwird, bzw. wenn der Widerspruch...