...Dezember 2005 sowie der von dem Kläger absolvierten Weiterbildung in mehreren psychiatrischen Bereichen, ua. zum Heilpraktiker und Psychologen, folge, dass die Beklagte nicht damit gehört werden könne, dass der Kläger nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse eines fachweitergebildeten Krankenpflegers in der Psychiatrie verfüge. Wäre er bereits zum 1....