...November 2009 habe die räumliche Anwendbarkeit des § 1 Abs. 6 VermG auf der Grundlage einer Auslegung verneint, die der rückerstattungsrechtlichen Rechtslage nicht ausreichend Rechnung trage und dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG), dem Rechts- und Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 und 3, Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG) sowie den allgemeinen Regeln des Völkerrechts (Art. 25 GG) widerspreche, genügt dazu...