...206, 201, BStBl II 2004, 980, Rz 24), also auch die Zusammenveranlagung mit seinem Ehegatten anstelle der erfolgten Einzelveranlagung. 13 c) Dies gilt auch, wenn der Steuerpflichtige bereits zuvor rechtswidrig, aber bestandskräftig einzeln veranlagt wurde und sodann --wie hier aufgrund geänderter Beteiligungseinkünfte-- ein Änderungsbescheid ergeht, in dem er wiederum einzeln veranlagt wird. 14 aa) Verwaltungsakte...