3.567

Urteile für Verwaltungsakt

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Der bestandskräftige Altersrentenbescheid vom 29.3.2001 ist insofern ein nicht begünstigender Verwaltungsakt, als er nicht die jetzt begehrte höhere Altersrente unter Berücksichtigung weiterer Anrechnungszeiten gewährt....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 3/13 R
...Senat X R 32/13 (Verteilung eines Übergangsgewinns - § 163 AO - Korrekturen bei Übergang von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zum Betriebsvermögensvergleich - Billigkeitsentscheidung als sonstiger Verwaltungsakt - keine Bindung an Tatsachengericht bei Prüfung der Frage, ob der Inhalt einer behördlichen Erklärung einen Verwaltungsakt darstellt) 1....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 32/13
...Die Angabe des Inhaltsadressaten ist konstituierender Bestandteil jedes Verwaltungsakts, da unzweifelhaft feststehen muss, gegenüber wem der Einzelfall geregelt werden soll. Ein Verwaltungsakt muss daher klar erkennen lassen, an wen er sich richtet (vgl. z.B. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 21. Oktober 1985 GrS 4/84, BFHE 145, 110, BStBl II 1986, 230)....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 20/14
2017-06-01
BSG 5. Senat
...Danach ist ein (iS von § 45 Abs 1 SGB X) nicht begünstigender Verwaltungsakt zurückzunehmen, soweit er (anfänglich) rechtswidrig ist. Der Verwaltungsakt ist immer mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen (Abs 2 S 1 aaO), soweit er noch Rechtswirkungen hat, also noch nicht iS von § 39 Abs 2 SGB X erledigt ist....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 3/17 R
...Der Bescheid vom 5.9.1995 sei ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, der eine die Beteiligten bindende bestandskräftige Entscheidung über die Befreiung von der Versicherungspflicht des Klägers regele, solange dieser eine die Mitgliedschaft bei dem Beigeladenen vermittelnde Beschäftigung als Bauingenieur ausübe....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RE 3/17 R
...Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass es bei der Auslegung von Verwaltungsakten in entsprechender Anwendung der §§ 133, 157 BGB nicht auf den wirklichen Willen des Erklärenden, sondern darauf ankommt, wie der Empfänger die Erklärung nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der für ihn erkennbaren Umstände verstehen musste (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 20....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 B 28/17
...Unter "Aufgabe zur Post" i.S. des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO wird auch die Übermittlung eines Verwaltungsakts durch einen privaten Postdienstleister erfasst . 2....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 27/17
...Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass es bei der Auslegung von Verwaltungsakten in entsprechender Anwendung der §§ 133, 157 BGB nicht auf den wirklichen Willen des Erklärenden, sondern darauf ankommt, wie der Empfänger die Erklärung nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der für ihn erkennbaren Umstände verstehen musste (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 20....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 B 30/17
...Die Klage sei auch nicht subsidiär gegenüber einer Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage (§ 41 Abs. 2 FGO), denn wegen § 127 AO sei die Anfechtung eines Verwaltungsaktes nur mit der Begründung der Verletzung der Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit nicht Erfolg versprechend. 8 Hiergegen wendet sich das FA mit der Revision, mit der es Verletzung von § 41 Abs. 2 Satz 1 FGO geltend macht....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V R 11/17
...Abs. 2 Satz 2 FGO kann das Gericht der Hauptsache die Vollziehung aussetzen, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts bestehen oder wenn die Vollziehung für den Betroffenen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. XI S 28/10
...Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass es bei der Auslegung von Verwaltungsakten in entsprechender Anwendung der §§ 133, 157 BGB nicht auf den wirklichen Willen des Erklärenden, sondern darauf ankommt, wie der Empfänger die Erklärung nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der für ihn erkennbaren Umstände verstehen musste (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 20....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 B 29/17
...Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 11), wonach sich in den Fällen des Art. 51 Abs. 1 Nr. 2 BayVwVfG mit der Entscheidung, das Verfahren wiederaufzugreifen, im Bereich der gebundenen Verwaltung regelmäßig ergebe, wie in der Sache zu entscheiden sei; in diesen Fällen führe bei einer Weigerung der Behörde, das Verfahren wiederaufzugreifen, die Klage mit dem Ziel der Aufhebung oder Änderung des unanfechtbaren Verwaltungsakts...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 B 69/09
...Diesen Anforderungen wird die Beschwerdebegründung hinsichtlich keiner der der Beschwerdebegründung der Klägerin zu entnehmenden Fragen gerecht. 5 Hinsichtlich der Frage "wie Verwaltungsakte ausländischer Sozialversicherungsträger zu behandeln sind, wenn deren Rechtsordnung andere Vorschriften aufweist, als diese nach der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland festzustellen sind", wird schon...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 4/10 B
...Das Verhältnis zwischen Erlaubnisinhaber und Steuerschuldner, bei denen es sich im Regelfall um unterschiedliche Personen handele, unterscheide sich von der üblichen steuerrechtlichen Ausgestaltung von Grundlagen- und Folgebescheiden, bei denen die Adressaten beider Verwaltungsakte zumeist identisch seien....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII R 64/10
...März 1992 (a.a.O.) aber auch Umstände verwertet werden, die sich nicht aus der Ausschlagungserklärung ergeben. 8 Die weiterhin von der Beschwerde gestellte Frage, "ob es für die Annahme der Voraussetzungen des § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 VwVfG ausreicht, dass Angaben nicht gemacht werden, die für die Wirksamkeit des Verwaltungsaktes nicht kausal sind....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 B 88/09
...Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass es bei der Auslegung von Verwaltungsakten in entsprechender Anwendung der §§ 133, 157 BGB nicht auf den wirklichen Willen des Erklärenden, sondern darauf ankommt, wie der Empfänger die Erklärung nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der für ihn erkennbaren Umstände verstehen musste (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 20....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 B 31/17
...Februar 2009 kein Verwaltungsakt und konnte bereits deshalb keine Heilungswirkung entfalten....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 780/10
2018-02-21
BSG 13. Senat
...Sollten die Regelung über den vorläufigen Einbehalt im Rentenbescheid sowie das Abrechnungsschreiben als Verwaltungsakt gewertet werden, sei jedoch die Klärung erforderlich, ob der Beigeladene die SGB-II-Leistungen als nachrangig verpflichteter Leistungsträger iS des § 104 SGB X erbracht habe. 21 bb) Die Klägerin hat mit den zuvor aufgeführten Rechtssätzen bereits keine oder mehrere hinreichend konkrete...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 4/16 B
...Diese Rechtsauffassung bestätigte er im Widerspruchsbescheid vom 18.11.2010 und führte aus, dass das Schreiben vom 28.9.2010 keinen Verwaltungsakt darstelle. 5 Das SG hat die Klage hiergegen durch Gerichtsbescheid vom 27.1.2012 (S 2 AS 6581/10) abgewiesen; das LSG hat die Berufung des Klägers durch Urteil vom 17.7.2012 zurückgewiesen....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 17/13 R
...Sie setzt die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts voraus. Weil der Anspruch auf Rücknahme nicht weiter gehen kann als der Aufhebungsanspruch bei fristgerechter Anfechtung (BVerwG, Urteil vom 31....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 A 2/15