...Soweit die Kläger im Revisionsverfahren die Frage geklärt haben wollen, ob bei nachgründenden Verträgen i.S. des § 52 Abs. 1 Satz 1 AktG die Eintragung in das Handelsregister maßgeblich für die Bestimmung des Veranlagungszeitraums ist, in dem die steuerlichen Folgen des jeweiligen Vertrages eintreten, ist diese Rechtsfrage schon nicht hinreichend konkret formuliert....