...Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen, die das gesamte formbedürftige Rechtsgeschäft enthalten muss. Bezugnahmen sind unzulässig, wenn sich Angaben, die für den Vertragsinhalt wesentlich sind, ausschließlich aus Umständen außerhalb der Urkunde ergeben....