...Es ist nicht unverhältnismäßig, dass sich daraus für die im Versorgungsausgleich ausgleichspflichtige Person mittelbar die Obliegenheit ergibt, sich über das weitere Lebensschicksal des früheren Ehegatten zu erkundigen. 1 Der Kläger erstrebt die Rückabwicklung der seit seinem Eintritt in den Ruhestand infolge einer familiengerichtlichen Entscheidung über den Versorgungsausgleich erfolgten Kürzung...