...Verfügung war festgestellt worden, dass Zweck und Tätigkeit des Verfügungsadressaten den Strafgesetzen zuwiderliefen und der Verein verboten sei, war die Auflösung des Vereins angeordnet worden, war des Weiteren ausgeführt worden, dass diesem jede Tätigkeit und die Bildung von Ersatzorganisationen untersagt sei und ihm zudem untersagt sei, seine Kennzeichen zu verbreiten oder öffentlich oder in einer Versammlung...