...Zwar habe der Kläger in der Klageschrift mitgeteilt, dass er selbst bei der Versammlung nicht anwesend gewesen sei; dies gebiete es aber nicht, die Klage dahin auszulegen, dass er auch einen ihm gegebenenfalls unbekannten Beschluss anfechten wolle. 5 Die Beschlusskompetenz für die Änderung des Kostenverteilungsschlüssels ergebe sich zwar nicht aus § 16 Abs. 3 und 4 WEG, weil auch eine allgemeine Regelung...