...Insoweit ist die Sachlage mit jener vergleichbar, in der ein gerichtlicher Vergleich geschlossen wird. Der Abschluss eines Prozessvergleichs setzt nicht voraus, dass das obligatorische Schlichtungsverfahren durchgeführt wurde. Er ist vielmehr auch dann wirksam, wenn die Klage unzulässig war (Thomas/Putzo/Seiler, ZPO, 35. Aufl., § 794 Rn. 9). 13 3....