...Telekommunikationsgesetzes 2004 nicht hindert, ohne Weiteres in das Übergangsregime ein, wie es in weiteren Absätzen des § 150 TKG 2004 ausgestaltet und durch die Rechtsprechung des Senats konkretisiert worden ist. 30 Dies gilt vor allem im Hinblick auf die Vorschrift des § 150 Abs. 4 TKG 2004, die bestimmt, dass, soweit Frequenznutzungs- und Lizenzrechte auf Märkten vergeben sind, für die auf Wettbewerb oder Vergleich...