...S. 610). 54 Ganz erhebliche Milderungsumstände, die eine Herabsetzung um mehr als einen Dienstgrad auch im Vergleich zu den vom Senat bislang entschiedenen Fällen sexueller Belästigung unangemessen werden ließe, sind darin zu sehen, dass es sich um eine einmalige sexuelle Belästigung gehandelt hat, die nicht mit Berührungen im Intimbereich einherging, und der Soldat sein Handeln aufrichtig bedauert...