...Januar 2012 war der Zweite Senat nicht mehr - wie zuvor - zuständig für Verfassungsbeschwerden, bei denen die Auslegung und Anwendung von "primärem Europarecht von erheblicher Bedeutung" ist, sondern für Verfassungsbeschwerden, bei denen die Auslegung und Anwendung von "Art. 23, 24 oder 59 GG, mit Ausnahme der einzelnen menschenrechtlichen Gewährleistungen überwiegen" (Buchstabe A....