...Untersuchung unmittelbar nach der Tat angegeben hat, der Angeklagte habe die Wohnung verschlossen, sie auf die Couch gedrückt, am Hals gewürgt und anschließend gegen ihren Willen ca. fünf Minuten den ungeschützten vaginalen Geschlechtsverkehr vollzogen, hat die Strafkammer diese abweichenden Angaben, von der sie sich in der Hauptverhandlung ausdrücklich distanziert habe, mit der „ambivalenten psychischen Verfassung...