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GERICHT
JAHR
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 22. Januar 2015 - 11 Sa 1228/14 - aufgehoben. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 18. Juli 2014 - 3 Ca 693/14 - abgeändert. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht aufgrund der Befristungsvereinbarung vom 21. März 2013 mit Ablauf des 15. Juli 2014 beendet worden ist. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 161/15
1. Die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 TzBfG ist bei der erneuten Einstellung eines Arbeitnehmers bei demselben Arbeitgeber nur zulässig, wenn die Anwendung des in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG bestimmten Verbots der sachgrundlosen Befristung bei einer Vorbeschäftigung für die Arbeitsvertragsparteien unzumutbar wäre. In einem solchen Fall ist der Anwendungsbereich des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG im Wege verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift einzuschränken. Dazu...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 733/16
Zur Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt trotz nicht feststellbaren genauen Geburtsdatums (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 23. Januar 2019, XII ZB 265/17, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 267/17
Im Hinblick auf die abgabenrechtliche Festsetzungsverjährung gilt das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot, das auf den im Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG verankerten Prinzipien der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes beruht, auch für solche Abgabenpflichtige, die sich als von der öffentlichen Hand beherrschte juristische Personen des Privatrechts nicht auf Grundrechte berufen können.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 C 2/18
2019-01-23
BAG 4. Senat
I. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 18. Oktober 2017 - 2 Sa 1214/16 - wird zurückgewiesen. II. Auf die Revision des Klägers wird - unter deren Zurückweisung im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 18. Oktober 2017 - 2 Sa 1214/16 - teilweise aufgehoben und das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 23. Juni 2016 - 3 Ca 4874/15 - unter Zurückweisung der weiter gehenden Berufung der Beklagten zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 542/17
Der Antrag der Beklagten, ihr zur Wahrnehmung ihrer Rechte einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt für das Verfahren betreffend die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 16. Juli 2018 beizuordnen, wird abgelehnt. Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem vorbezeichneten Urteil wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZR 158/18
1. Ist die Jahresfrist für die Rücknahme oder den Widerruf eines Subventionsbescheides verstrichen, so steht dies einer erst danach verfügten Aufhebung des Verwaltungsakts entgegen. Daran ändert es nichts, wenn die Behörde nach Fristablauf - etwa auf den Widerspruch des Betroffenen hin - erneut Ermittlungen aufnimmt oder ihr Ermessen erneut ausübt. 2. Auf den Ablauf der Jahresfrist bleibt auch ohne Einfluss, wenn die erst nach Fristablauf verfügte Aufhebung des Verwaltungsakts noch zusätzlich...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 10 C 5/17
1. Die Revisionen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 18. Oktober 2017 - 2 Sa 1207/16 - werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor zu Nr. 1 wie folgt klargestellt wird: Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger ab dem 1. Februar 2017 nach der Entgeltgruppe 8 (Punkte 32) des Entgeltrahmentarifvertrags für die festvergüteten Arbeitnehmer/innen der Westdeutsche Spielbanken GmbH & Co. KG in der Spieltechnik und in...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 539/17
2019-01-23
BAG 7. Senat
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 24. Februar 2017 - 9 Sa 80/16 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 236/17
I. Auf die Revisionen des Klägers und der Beklagten wird - unter deren Zurückweisungen im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 11. Oktober 2017 - 2 Sa 1213/16 - teilweise aufgehoben. II. Auf die Berufung der Beklagten wird - unter deren Zurückweisung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 9. Februar 2016 - 5 Ca 3105/15 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst: 1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 541/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 7. Juni 2018 im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte der Nötigung in Tateinheit mit Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe und mit Sachbeschädigung schuldig ist. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 555/18
1. Auf die Revision des Beschuldigten wird das Urteil des Landgerichts Fulda vom 5. Juni 2018 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Landgericht Darmstadt zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 523/18
Das Ablehnungsgesuch des Verurteilten vom 10. Januar 2019 gegen den Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Dr. Raum, die Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Jäger, Bellay und Dr. Bär sowie die Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Pernice wird als unzulässig verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 666/17
2019-01-23
BPatG 29. Senat
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2018 209 305.5 hat der 29. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 23. Januar 2019 durch die Richterin Akintche als Vorsitzende, die Richterin Seyfarth sowie den Richter Dr. Meiser beschlossen: Die Beschwerde des Anmelders wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 29 W (pat) 551/18
1. Will die Gemeinde in einer Steuersatzung neben dem Steuer- einen Haftungsschuldner bestimmen, bedarf sie dafür einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage und eines hinreichenden Sachgrundes. Ein solcher liegt regelmäßig vor, wenn der Haftende in einer besonderen rechtlichen oder wirtschaftlichen Beziehung zum Steuergegenstand steht oder einen maßgebenden Beitrag zur Verwirklichung des steuerbegründenden Tatbestands leistet (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 1971 - 7 C 17.70 -...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 C 1/18
2019-01-23
BAG 4. Senat
1. Auf die Revision des Klägers wird - unter Zurückweisung der Revision der Beklagten - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 11. Oktober 2017 - 2 Sa 1206/16 - im Tenor zu Nr. 1 teilweise aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 13. Januar 2016 - 9 Ca 3791/15 - zurückgewiesen und der Tenor zu Nr. 1 wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Zeit ab dem 1. Januar 2015...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 552/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Dresden vom 18. Mai 2018 im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 553/18
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 24. Februar 2017 - 9 Sa 79/16 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 212/17
2019-01-23
BPatG 27. Senat
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2015 055 130.9 hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 23. Januar 2019 durch die Vorsitzende Richterin Klante, den Richter Paetzold und die Richterin Lachenmayr-Nikolaou beschlossen: Die Beschwerde des Anmelders wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 561/16
2019-01-23
BAG 4. Senat
1. Auf die Revisionen des Klägers und der Beklagten wird - unter deren Zurückweisungen im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 11. Oktober 2017 - 2 Sa 1297/16 - teilweise aufgehoben. 2. Auf die Berufung der Beklagten wird - unter deren Zurückweisung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 1. September 2016 - 4 Ca 3104/15 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst: a) Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist,...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 545/17