In der Beschwerdesache betreffend die Markenanmeldung 30 2015 105 089.3 hat der 28. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 25. Januar 2019 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Kortbein, des Richters Schmid und des Richters Dr. Söchtig beschlossen: Der Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamtes, Markenstelle für Klasse 7, vom 5. September 2016 wird aufgehoben.