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GERICHT
JAHR
Der Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 16. Oktober 2018 - 1 Ws 214/18 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 104 des Grundgesetzes. Der Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken wird aufgehoben. Die Sache wird an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Das Land Rheinland-Pfalz hat dem Beschwerdeführer seine...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 2429/18
Nach § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB werden die beim Betriebsveräußerer durch Rechtsnormen eines Tarifvertrags unmittelbar und zwingend geregelten Rechte und Pflichten der Arbeitsverhältnisse durch die für dieselben Regelungsgegenstände bestehenden tarifvertraglichen Regelungen, an die der Betriebserwerber und der Arbeitnehmer gebunden sind - "kongruente Tarifgebundenheit" - abgelöst. Die Ablösung erfolgt grundsätzlich unabhängig davon, ob sich für die übergegangenen Arbeitsverhältnisse die...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 445/17
2019-01-23
BAG 4. Senat
I. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25. Oktober 2017 - 2 Sa 1215/16 - wird zurückgewiesen. II. Auf die Revision des Klägers wird - unter deren Zurückweisung im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25. Oktober 2017 - 2 Sa 1215/16 - teilweise aufgehoben und das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 4. Februar 2016 - 6 Ca 3426/15 - unter Zurückweisung der weiter gehenden Berufung der Beklagten teilweise abgeändert und zur...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 543/17
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das den Angeklagten N. betreffende Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 18. August 2017 aufgehoben a) im Schuldspruch betreffend den Fall II.2.e der Urteilsgründe, b) soweit die Einziehung von Wertersatz weiterer 29.000 € unterblieben ist, hinsichtlich 27.000 € (Fall II.2.d) mit den Feststellungen zu deren Herkunft. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 143/18
Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten wird die Revision gegen das Urteil des 22. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 31. August 2017 zugelassen. Auf die Revision des Beklagten wird das vorgenannte Urteil aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens einschließlich der Kosten der Nichtzulassungsbeschwerde, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Wert: 7.771 €
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 95/17
1. Stehen bei Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt bis auf das Geburtsdatum alle einzutragenden Personenstandsmerkmale fest oder können diese aufgeklärt werden, darf das Standesamt die Beurkundung nicht allein wegen des nicht aufklärbaren genauen Geburtsdatums ablehnen. 2. Ein hinsichtlich des Geburtsdatums mögliches Verfahren auf Feststellung des Personenstands nach § 25 PStG hat in diesem Fall keinen Vorrang vor einer Beurkundung der Geburt. 3. Die Beurkundung der Geburt mit dem angegebenen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 265/17
2019-01-23
BAG 4. Senat
1. Die Revisionen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25. Oktober 2017 - 2 Sa 1216/16 - werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor zu Nr. 1 wie folgt klargestellt wird: Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger ab dem 1. Februar 2017 nach der Entgeltgruppe 8 (Punkte 32) des Entgeltrahmentarifvertrags für die festvergüteten Arbeitnehmer/innen der Westdeutsche Spielbanken GmbH & Co. KG in der Spieltechnik und in...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 544/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aurich vom 25. Juli 2018 im Ausspruch über die Einziehung des Wertes von Taterträgen dahin geändert, dass diese Anordnung nur in Höhe von 56.450 € ergeht. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 501/18
2019-01-23
BAG 4. Senat
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 18. Oktober 2017 - 2 Sa 1461/16 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 200,00 Euro seit dem 11. März 2016, seit dem 12. April 2016, seit dem 11. Mai 2016, seit dem 11. Juni 2016 und seit dem 12. Juli 2016 zu zahlen hat. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 580/17
1. Für welchen Aufgabenkreis ein Betreuungsbedarf besteht, ist aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen zu beurteilen. Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 27. September 2017, XII ZB 330/17, FamRZ 2018, 54). 2. An der Erforderlichkeit einer Betreuung kann es im Einzelfall fehlen, wenn der Betroffene jeden Kontakt mit seinem Betreuer verweigert und der Betreuer...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 397/18
Zur Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt trotz nicht feststellbaren genauen Geburtsdatums (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 23. Januar 2019, XII ZB 265/17, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 266/17
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 29. November 2017 wird durch einstimmigen Beschluss auf seine Kosten zurückgewiesen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat, die Fortbildung des Rechts sowie die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts nicht erfordern (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO) und die Revision auch keine Aussicht auf Erfolg hat (§ 552a Satz 1 ZPO).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZR 3/18
2019-01-23
BAG 7. Senat
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 24. Februar 2017 - 11 Sa 62/16 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 243/17
1. Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 17. Oktober 2017 - 7 TaBV 39/17 - aufgehoben. 2. Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bochum vom 8. März 2017 - 3 BV 48/16 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 ABR 56/17
1. Hat das FG nach dem Tenor und den Entscheidungsgründen seines Urteils die Revision in vollem Umfang zugelassen, führt eine anders lautende Rechtsmittelbelehrung nicht zu einer Einschränkung der Revisionszulassung . 2. Rechnet eine Privatklinik entsprechend § 17b Abs. 1 KHG Fallpauschalen ab, ist im Rahmen der nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG a.F. i.V.m. § 67 Abs. 2 AO vorzunehmenden Vergleichsberechnung weder als "schädlich" oder "unschädlich" i.S. des § 67 Abs. 1 AO zu berücksichtigen, ob ein...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. XI R 15/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 11. April 2018 im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 448/18
2019-01-23
BAG 7. Senat
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 16. November 2016 - 17a Sa 14/16 - wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 13/17
Auf die Rechtsbeschwerde des Beklagten wird der Beschluss des 5. Zivilsenats des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena vom 14. Mai 2018 aufgehoben. Dem Beklagten wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist gewährt. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Der Gegenstandswert wird auf 4.288,52 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZB 43/18
2019-01-23
BVerwG 9. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 C 3/18