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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
Das "Kennenmüssen" i.S. des § 25d Abs. 1 UStG muss sich im Rahmen eines konkreten Leistungsbezugs auf Anhaltspunkte beziehen, die für den Unternehmer den Schluss nahelegen, dass der Rechnungsaussteller bereits bei Vertragsschluss die Absicht hatte, die Umsatzsteuer nicht abzuführen.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V R 2/17
1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Verden vom 19. Juli 2016 wird verworfen. 2. Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 549/16
In der Beschwerdesache … betreffend die Marke 30 2009 023 847 hat der 30. Senat (Marken- und Design-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 10. August 2017 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Hacker sowie der Richter Merzbach und Dr. Meiser beschlossen: Die Beschwerde der Widersprechenden wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 30 W (pat) 21/16
1. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. 2. Die Bundesrepublik Deutschland hat den Beschwerdeführenden ein Drittel ihrer notwendigen Auslagen aus dem Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten. 3. Der Gegenstandswert der Verfassungsbeschwerde wird auf 500.000 € (in Worten: fünfhunderttausend Euro) festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 1504/16
1. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. 2. Die Bundesrepublik Deutschland hat den Beschwerdeführenden ein Drittel ihrer notwendigen Auslagen aus dem Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten. 3. Der Gegenstandswert der Verfassungsbeschwerde wird auf 500.000 € (in Worten: fünfhunderttausend Euro) festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 1803/15
1. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. 2. Die Bundesrepublik Deutschland hat den Beschwerdeführerinnen ein Drittel ihrer notwendigen Auslagen aus dem Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten. 3. Der Gegenstandswert der Verfassungsbeschwerde wird auf 500.000 € (in Worten: fünfhunderttausend Euro) festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 571/16
1. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. 2. Die Bundesrepublik Deutschland hat dem Beschwerdeführer ein Drittel seiner notwendigen Auslagen aus dem Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten. 3. Der Gegenstandswert der Verfassungsbeschwerde wird auf 500.000 € (in Worten: fünfhunderttausend Euro) festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 1582/15
Die Untersuchungshaft hat fortzudauern. Eine etwa erforderliche weitere Haftprüfung durch den Bundesgerichtshof findet in drei Monaten statt. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Haftprüfung dem nach allgemeinen Vorschriften zuständigen Gericht übertragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AK 33/17
In der Beschwerdesache … betreffend das Design … (hier: Antrag auf Verfahrenskostenhilfe) hat der 30. Senat (Marken- und Design-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 10. August 2017 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Hacker sowie der Richter Merzbach und Dr. Meiser beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 30 W (pat) 705/17
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2016 228 066.6 hat der 30. Senat (Marken- und Design-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 10. August 2017 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Hacker sowie der Richter Merzbach und Dr. Meiser beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 30 W (pat) 514/17
Ist der Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs Organträger, so unterliegen auch die Lieferungen der Erzeugnisse dieses Betriebs durch die Organgesellschaft der Besteuerung nach Durchschnittssätzen (§ 24 UStG) .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V R 64/16
In der Beschwerdesache … betreffend die Marke 30 2014 021 280 hat der 30. Senat (Marken- und Design-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 10. August 2017 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Hacker sowie der Richter Merzbach und Dr. Meiser beschlossen: Auf die Beschwerde der Widersprechenden wird der Beschluss der Markenstelle für Klasse 9 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 6. Juli 2015 aufgehoben. Die Löschung der Marke 30 2014 021...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 30 W (pat) 523/15
In der Beschwerdesache … betreffend das Design … (hier: Antrag auf Verfahrenskostenhilfe) hat der 30. Senat (Marken- und Design-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 10. August 2017 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Hacker sowie der Richter Merzbach und Dr. Meiser beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 30 W (pat) 704/17
In der Beschwerdesache betreffend die Marke ... (Löschungsverfahren S ... Lösch) (hier: Beschwerde gegen den Löschungsbeschluss; Beschwerde gegen die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs durch das DPMA; Rechtsbehelf gegen den Kostenfestsetzungsantrag der Markeninhaberin; Antrag auf Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit) hat der 29. Senat (Markenbeschwerdesenat) des Bundespatentgerichts im schriftlichen Verfahren am 9. August 2017 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Dr. M... sowie der...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 29 W (pat) 48/17
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 30. Mai 2017 wird auf Kosten des Beklagten als unzulässig verworfen. Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 15.000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 30/17
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 13/17, 9 B 13/17, 9 PKH 3/17
Die Revision des Beschuldigten gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 29. September 2016 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 63/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 8. April 2016 mit den Feststellungen aufgehoben a) soweit der Angeklagte wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels in 73 Fällen verurteilt worden ist; b) im gesamten verbleibenden Strafausspruch. 2. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das oben genannte Urteil im Gesamtstrafausspruch und im Ausspruch über die Kompensation für die unangemessene Verfahrensdauer aufgehoben. 3. Im...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 519/16
Bezeichnung des Berufungsklägers 1. Die erforderliche Klarheit über die Person des Berufungsklägers kann auch im Wege der Auslegung der Berufungsschrift und der etwa sonst vorliegenden Unterlagen gewonnen werden (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 9. April 2008, VIII ZB 58/06, NJW-RR 2008, 1161). 2. Eine mündliche oder fernmündliche Erklärung der Partei darf bei der Auslegung nicht berücksichtigt werden. Dies gilt auch dann, wenn ein Bediensteter des Gerichts diese Angaben aktenkundig macht...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZB 9/15