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GERICHT
JAHR
Auf die Revision der Nebenklägerin wird das Urteil des Landgerichts Zweibrücken vom 15. Juni 2016 mit den Feststellungen aufgehoben, soweit der Angeklagte freigesprochen wurde. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 45/17
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 26. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 24. August 2016 wird auf Kosten der Beklagten als unzulässig verworfen. Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 350.000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 81/16
1. Die Zahlung überhöhter vertraglicher Entgelte durch eine GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person ist keine gemischte freigebige Zuwendung der GmbH i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG an die nahestehende Person, wenn der Gesellschafter beim Abschluss der Vereinbarung zwischen der GmbH und der nahestehenden Person mitgewirkt hat. In einem solchen Fall beruht die Vorteilsgewährung auf dem Gesellschaftsverhältnis zwischen der GmbH und dem Gesellschafter. 2. Diese Rechtsgrundsätze gelten...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 42/16
NV: Die von einer Betriebsgesellschaft verwirklichte Tatbestandvoraussetzung "verarbeitendes Gewerbe" ist nicht auf die Besitzgesellschaft zu übertragen, wenn die von dieser durchgeführten Investitionen nicht die im Rahmen der Betriebsaufspaltung zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgüter betreffen, sondern Wirtschaftsgüter, die einer originär gewerblichen Tätigkeit dienen .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 16/15
Die Zahlung überhöhter vertraglicher Entgelte durch eine GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person ist keine gemischte freigebige Zuwendung der GmbH i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG an die nahestehende Person, wenn der Gesellschafter beim Abschluss der Vereinbarung zwischen der GmbH und der nahestehenden Person mitgewirkt hat. In einem solchen Fall beruht die Vorteilsgewährung auf dem Gesellschaftsverhältnis zwischen der GmbH und dem Gesellschafter.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 54/15
Auch bei einem umfangreichen Vermögen des Betreuten kann ein Einwilligungsvorbehalt nur dann angeordnet werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Vermögensgefährdung erheblicher Art vorliegen. Der Grundsatz der Erforderlichkeit bedeutet dabei auch, dass der Einwilligungsvorbehalt je nach den Umständen auf ein einzelnes Objekt oder eine bestimmte Art von Geschäften beschränkt werden kann (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 28. Juli 2015, XII ZB 92/15, FamRZ 2015, 1793).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 157/17
Die Rechtsbeschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts München - 20. Zivilsenat - vom 15. September 2016 wird auf ihre Kosten verworfen. Beschwerdewert: bis 500 €
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZB 21/16
Die Bestellung eines Rechtsanwalts zum Mitvormund für einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling zur Vertretung in ausländerrechtlichen Angelegenheiten einschließlich des Asylverfahrens ist auch dann unzulässig, wenn es dem Vormund an (einschlägiger) juristischer Sachkunde fehlt (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 29. Mai 2013, XII ZB 530/11, FamRZ 2013, 1206 und vom 4. Dezember 2013, XII ZB 57/13, FamRZ 2014, 472).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 497/16
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 21. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 17. Januar 2017 wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen. Gegenstandswert: 17.850 €
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZR 36/17
1. NV: Ein Bescheid, dessen öffentliche Zustellung wegen des fehlenden Hinweises gemäß § 10 Abs. 2 Satz 3 VwZG unwirksam ist, geht dem Adressaten zu, wenn er seinem Prozessbevollmächtigten durch Akteneinsicht tatsächlich zur Kenntnis gelangt. Insoweit ist es unerheblich, ob sich das Original oder die Kopie des Bescheides in der Akte befand . 2. NV: In Fällen leichtfertiger Steuerverkürzung wird der Ablauf der Festsetzungsfrist bis zum Eintritt der fünfjährigen Verfolgungsverjährung gehemmt, die...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 6/17
Die Zulässigkeit einer ärztlichen Zwangsmaßnahme setzt gemäß § 1906 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BGB voraus, dass zuvor ernsthaft, mit dem nötigen Zeitaufwand und ohne Ausübung unzulässigen Drucks versucht wurde, den Betreuten von der Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme zu überzeugen. Das Vorliegen dieser Voraussetzung hat das Gericht in jedem Einzelfall festzustellen und in seiner Entscheidung in nachprüfbarer Weise darzulegen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 2. September 2015, XII ZB 226/15,...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 185/17
2017-09-13
BVerwG 1. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 B 118/17
Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss des Senats vom 11. Juli 2017 wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 391/16
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2015 109 186.7 hat der 29. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 13. September 2017 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Dr. Mittenberger-Huber sowie der Richterinnen Akintche und Seyfarth beschlossen: 1. Der Beschluss der Markenstelle für Klasse 11 des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 6. Februar 2017 wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Deutsche Patent- und Markenamt...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 29 W (pat) 567/17
1. NV: Zum Umfang der Begründungspflicht des FG-Urteils, wenn über eine Prüfungsanordnung wegen umfangreicher und vielgestaltiger Einkünfte sowie schwankender Kapitaleinkünfte und privater Veräußerungsgeschäfte gestritten wird . 2. NV: Bei der Bestimmung des Prüfungsortes handelt es sich auch dann um einen eigenständigen Verwaltungsakt, wenn sie mit der Prüfungsanordnung verbunden wird; sie muss daher auch angefochten werden .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III B 109/16
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hanau vom 21. Dezember 2016, soweit es ihn betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen, an eine andere Strafkammer - Jugendkammer - des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 161/17
Führt von den nach Art. 19 Abs. 1 EGBGB für die Feststellung der Vaterschaft alternativ berufenen Rechtsordnungen zum Zeitpunkt der Geburt nur eine Rechtsordnung zur rechtlichen Vaterschaft (hier: des italienischen Ehemanns der Mutter aufgrund Anwendung deutschen Rechts), so kann diese grundsätzlich nur nach dem gemäß Art. 20 EGBGB anwendbaren Anfechtungsstatut beseitigt werden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017, XII ZB 72/16, BGHZ 215, 271).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 403/16
Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 19. Dezember 2016 wird verworfen. Die Staatskasse hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 188/17
NV: Der Antrag auf Verlängerung der Frist zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, wenn er erst nach Ablauf der zweimonatigen Begründungsfrist gestellt wurde .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V B 64/17