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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
Teilzahlungen, die der Schuldner auf eine nach § 802b ZPO (bis 31. Dezember 2012 § 806b ZPO) mit dem Gerichtsvollzieher geschlossene Zahlungsvereinbarung erbringt, sind selbständig anfechtbar. Ob diese Zahlungen inkongruente Deckung bewirken, bestimmt sich nach dem Zeitpunkt, in dem sie die Befriedigung des Gläubigers bewirken. Das ist der Zeitpunkt, in dem der Gerichtsvollzieher den an ihn gezahlten Teilbetrag an den Gläubiger auskehrt.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 58/16
Der Antrag des Beklagten, die vorläufige Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 27. Juli 2017 und aus Ziffern 1 und 2 des Urteils der 12. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 16. Dezember 2016 einstweilen einzustellen, wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 76/17
1. Auf die Revisionen der Klägerin und des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. April 2016 - 16 Sa 1005/15 - aufgehoben. 2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 345/16
Auf die Rechtsbeschwerde des Beklagten wird der Beschluss der Zivilkammer 51 des Landgerichts Berlin vom 28. November 2016 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 1.000 €.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 2/17
2017-09-20
BAG 10. Senat
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 15. September 2015 - 7 Sa 190/15 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 9/16
2017-09-20
BAG 10. Senat
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 24. September 2015 - 2 Sa 204/15 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 631/15
1. Der Vermieter preisgebundenen Wohnraums ist grundsätzlich nicht gehindert, gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 WoBindG die Kostenmiete einseitig um den Zuschlag nach § 28 Abs. 4 Satz 2 II. BV zu erhöhen, wenn sich die im Mietvertrag enthaltene Formularklausel über die Abwälzung der Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen auf den Mieter gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters als unwirksam erweist (Bestätigung von BGH, Urteil vom 24. März 2010, VIII ZR...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 250/16
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 11. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 9. Mai 2017 wird auf Kosten der Schuldnerin als unzulässig verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 34/17
1. Die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten N. gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 13. Juli 2016 werden verworfen. 2. Die Staatskasse trägt die Kosten der Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft und die den Angeklagten M. und N. hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen. Der Angeklagte N. trägt die Kosten seines Rechtsmittels. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 72/17
Ist die Berufungsbegründungsfrist errechnet und befindet sich in den Handakten ein Vermerk über die Notierung der Frist im Fristenbuch, kann sich der Rechtsanwalt grundsätzlich auf die Prüfung des Erledigungsvermerks in der Handakte beschränken und braucht nicht noch zu überprüfen, ob das Fristende auch tatsächlich im Fristenkalender eingetragen ist, außer es drängen sich an der Richtigkeit Zweifel auf (Beibehaltung von BGH, Beschluss vom 22. Januar 2008, VI ZB 46/07, NJW 2008, 1670).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZB 40/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 23. März 2017 aufgehoben, soweit von einer Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt abgesehen worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 418/17
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2012 003 642.2 hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 19. September 2017 durch die Vorsitzende Richterin Klante, den Richter Paetzold und die Richterin Lachenmayr-Nikolaou beschlossen: Auf die Beschwerde der Anmelderin wird der Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA), Markenstelle für Klasse 41, vom 6. Dezember 2012 aufgehoben.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 506/13
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 281/16
Die isolierte Pfändung der Rechte aus § 887 ZPO in Verbindung mit dem Anspruch des Handelsvertreters aus § 87c Abs. 2 HGB ist nichtig. Diese Rechte sind als unselbständige Nebenrechte untrennbar mit dem Provisionsanspruch verbunden und können nicht unabhängig von diesen geltend gemacht werden.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZB 64/14
Zu den Pflichten des unzuständigen Gerichts bei Eingang eines fristgebundenen Schriftsatzes.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZB 37/16
1. § 2 Abs 1 des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeitarbeit im Bereich der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts vom 24. Januar 2012 (TV ATZ LSA) gewährt dem Arbeitnehmer lediglich einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber über seinen Antrag auf Wechsel in die Altersteilzeit nach billigem Ermessen iSv. § 315 Abs 1 BGB entscheidet. 2. Tatbestandsvoraussetzung für den Anspruch aus § 2 Abs 1 TV ATZ LSA ist, dass der Arbeitnehmer zum beabsichtigten Zeitpunkt des Wechsels in das...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 36/17
In der Beschwerdesache betreffend das Patent 101 22 175 … … hat der 14. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 19. September 2017 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dr. Maksymiw, der Richter Schell und Dr. Jäger, sowie der Richterin Dr. Wagner beschlossen: 1. Auf die Beschwerden der Einsprechenden wird der angefochtene Beschluss der Patentabteilung 45 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 14. Juli 2011 aufgehoben. 2. Das Patent...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 14 W (pat) 33/12
1.Wenn nach den Umständen des Einzelfalls feststeht, dass für die Beauftragung eines eigenen Rechtsanwalts durch einen Streitgenossen kein sachlicher Grund besteht und sie mithin rechtsmissbräuchlich ist, sind die dadurch verursachten Kosten nicht notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 ZPO und damit nicht erstattungsfähig. 2. So kann es liegen, wenn ein beklagter Rechtsanwalt, der zugleich Gesellschafter und Geschäftsführer einer mitbeklagten Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist und diese...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZB 72/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Würzburg vom 7. März 2017 mit den Feststellungen, mit Ausnahme derjenigen zum äußeren Tatgeschehen, aufgehoben. 2. Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen. 3. Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 299/17