INJEKT/INJEX Es wird trotz neuerer abweichender Aussagen des EuGH (u. a. in MarkenR 2016, 592 – KOMPRESSOR) daran festgehalten, dass der Schutz einer eingetragenen Marke, die sich an einen waren- oder dienstleistungsbeschreibenden Begriff eng anlehnt, nach Maßgabe ihrer Schutz begründenden Eigenart zu bemessen ist.