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GERICHT
JAHR
Auf die Revision der Nebenklägerin wird das Urteil des Landgerichts Halle vom 20. März 2017 - auch soweit das Rechtsmittel zu Gunsten des Angeklagten wirkt - mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 361/17
1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Halle vom 4. Mai 2017 wird das vorbenannte Urteil a) mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit der Angeklagte in den Fällen II. 5 bis II. 9 der Urteilsgründe wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in fünf Fällen verurteilt ist; insoweit wird das Verfahren eingestellt; b) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 594/17
Die Anhörungsrüge gegen den Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2017 wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 216/16
2018-02-15
BVerwG 2. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 VR 2/16
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2016 018 950.5 hat der 29. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 14. Februar 2018 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Dr. Mittenberger-Huber sowie der Richterinnen Akintche und Seyfarth beschlossen: Der Beschluss der Markenstelle für Klasse 35 des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 21. September 2016 wird aufgehoben.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 29 W (pat) 533/17
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2016 018 951.3 hat der 29. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 14. Februar 2018 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Dr. Mittenberger-Huber sowie der Richterinnen Akintche und Seyfarth beschlossen: Der Beschluss der Markenstelle für Klasse 35 des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 21. September 2016 wird aufgehoben.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 29 W (pat) 534/17
1. Eine Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren, die stattgefunden hat, ohne dass der Verfahrenspfleger Gelegenheit hatte, an ihr teilzunehmen, ist verfahrensfehlerhaft (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 21. Juni 2017, XII ZB 45/17, FamRZ 2017, 1610). 2. Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn das Gericht - wie es in den Entscheidungsgründen nachvollziehbar darzulegen hat - vor der Anhörung des Betroffenen die Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers nicht erkennen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 465/17
2018-02-14
BVerwG 1. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 PKH 2/18, 1 PKH 2/18 (1 A 5/17)
Auf die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Mai 2017 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 220/17 B
Auf die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 25. Oktober 2016 - L 15 AS 26/15 - aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 423/16 B
Allein die Versagung von Leistungen für eine von mehreren in einer Wohnung lebenden Personen wegen deren fehlender Mitwirkung bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit rechtfertigt keine Abweichung vom Kopfteilprinzip zugunsten der anderen Personen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 17/17 R
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Münster (Westf.) vom 8. September 2017 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die Anordnung der Einziehung von Wertersatz aufgehoben wird, soweit diese einen Betrag von 4.500 € übersteigt; die weiter gehende Einziehungsanordnung entfällt. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 648/17
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Essen vom 10. April 2017 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend zum Verwerfungsantrag des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Auch soweit der Beschwerdeführer beanstandet, dass Staatsanwältin B. nach ihrer...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 550/17
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2016 018 952.1 hat der 29. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 14. Februar 2018 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Dr. Mittenberger-Huber sowie der Richterinnen Akintche und Seyfarth beschlossen: Der Beschluss der Markenstelle für Klasse 35 des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 21. September 2016 wird aufgehoben.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 29 W (pat) 535/17
Auf die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 25. Oktober 2016 - L 15 AS 203/16 - aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 426/16 B
In der Beschwerdesache betreffend das Patent 198 31 774 … … hat der 19. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 14. Februar 2018 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dipl.-Ing. Kleinschmidt, der Richterin Kirschneck sowie der Richter Dipl.-Ing. Matter und Dipl.-Phys. Dr. Haupt beschlossen: 1. Auf die Beschwerde der Einsprechenden wird der Beschluss der Patentabteilung 1.23 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 23. Juli 2015...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 19 W (pat) 15/17
1. Im Fall der Hinterlegung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung ist der Nachweis der Empfangsberechtigung erbracht, wenn das Urteil rechtskräftig geworden ist. 2. Handelt es sich bei der titulierten Forderung um eine Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO, so steht die Anzeige der Masseunzulänglichkeit gegenüber dem Insolvenzgericht durch den Insolvenzverwalter (§ 210 InsO) der Herausgabeanordnung zugunsten des Titelgläubigers nicht entgegen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV AR (VZ) 2/17
Ohne eine den Grundsätzen der Normenklarheit und Widerspruchsfreiheit genügende Übertragungsentscheidung der Trägerversammlung einer gemeinsamen Einrichtung nach dem Sozialgesetzbuch II ist die Übertragung hoheitlicher Befugnisse auf einen ihrer Träger unwirksam.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 12/17 R