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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
Eine Regelung in einer Versorgungsordnung, nach der Ehegatten, die mehr als 15 Jahre jünger als der versorgungsberechtigte Arbeitnehmer sind, von der Gewährung einer Hinterbliebenenversorgung ausgeschlossen sind, bewirkt keine unzulässige Benachteiligung wegen des Alters nach §§ 1, 3 AGG.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 43/17
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 7. Dezember 2016 - 11 Sa 284/16 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 239/17
1. Zum Vorliegen eines Verbraucherdarlehensvertrags. 2. Dem Darlehensgeber steht bei einer außerordentlichen Kündigung eines Darlehensvertrages aufgrund Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers, der nicht Verbraucher ist, gegen diesen gemäß § 280 Abs. 1 und 3, § 281 BGB als Schadensersatz statt der Leistung ein Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung zu, deren Höhe er auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung berechnen kann.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 445/17
1. Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 24. März 2017 aufgehoben, soweit darin eine Entscheidung über Zahlungserleichterungen unterblieben ist. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Amtsgericht Eschweiler - Strafrichter - zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 348/17
Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Revision der Kläger gegen das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 7. Februar 2017 durch Beschluss zurückzuweisen. Die Kläger erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats nach Zustellung dieses Beschlusses.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 23/17
Rechtsschutzbedürfnis bei Schweigen des Patentinhabers über Geltendmachung von Rechten aus dem Streitpatent Das Rechtsschutzbedürfnis des Nichtigkeitsklägers, der nach Erlöschen des Patents durch Ablauf der Schutzdauer das Nichtigkeitsverfahren nicht sogleich für erledigt erklärt, sondern vorerst mit dem Ziel fortsetzt, das Patent auch für die Vergangenheit zu vernichten, kann nicht verneint werden, solange der Nichtigkeitsbeklagte auf eine Aufforderung zu erklären, ob noch Rechte aus dem...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 2 Ni 18/16 (EP)
Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht: 1. Ist Art. 8 der Richtlinie 2008/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers anwendbar, wenn Leistungen der betrieblichen Altersversorgung über eine der staatlichen Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegenden...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 142/16 (A)
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 19. Mai 2017 a) im Hinblick auf die Verurteilung wegen Erpressung im Fall B.2. der Urteilsgründe mit den zugehörigen Feststellungen und b) im jeweiligen Gesamtstrafenausspruch aufgehoben. 2. Die weitergehenden Revisionen der Angeklagten werden als unbegründet verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 467/17
2018-02-20
BAG 1. Senat
Die Revisionen der Kläger und Klägerinnen gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 24. Juni 2015 - 22 Sa 59/14 - werden zurückgewiesen. Von den Kosten des Revisionsverfahrens haben 10 % die Klägerin zu 1., 8 % der Kläger zu 18., 7 % die Klägerin zu 14., je 6 % der Kläger zu 6. sowie die Klägerinnen zu 2. und 4., je 5 % die Klägerinnen zu 5. und 15., je 4 % der Kläger zu 23. sowie die Klägerinnen zu 16. und 34., je 3 % die Kläger zu 7. und 27. sowie die Klägerin zu 33.,...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 531/15
NV: Der Insolvenzverwalter ist im Fall eines Aktivprozesses nicht mehr am finanzgerichtlichen Verfahren beteiligt, wenn er die Aufnahme des Rechtsstreits gegenüber dem Finanzgericht ablehnt.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. XI B 110/17
Die Tarifvertragsparteien dürfen nach § 19 Abs. 1 BetrAVG von den in § 2 BetrAVG geregelten Vorgaben zur Berechnung der Höhe einer gesetzlich unverfallbaren Anwartschaft auch zulasten der Arbeitnehmer abweichen. Diese Befugnis erfasst auch die Übergangsregelung in § 30g Abs. 2 BetrAVG. In Tarifverträgen kann daher auch für vor dem 1. Januar 2001 erteilte beitragsorientierte Leistungszusagen eine Berechnung der Anwartschaft nach § 2 Abs. 5 BetrAVG angeordnet werden.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 252/17
In der Beschwerdesache betreffend die Patentanmeldung 10 2012 100 638.5 … hat der 17. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 20. Februar 2018 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dipl.-Phys. Dr. Morawek, der Richterin Eder, des Richters Dipl.-Ing. Baumgardt und des Richters Dipl.-Ing. Hoffmann beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 17 W (pat) 6/16
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 8. Juni 2016 - 5 TaBV 7/15 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 53/16
1. Zur substantiierten Darlegung einer Forderung gegen den Kommanditisten nach § 171 Abs. 2, § 172 Abs. 4 HGB ist es ausreichend, wenn der Insolvenzverwalter die Insolvenztabelle mit festgestellten Forderungen vorlegt, die nicht aus der Insolvenzmasse befriedigt werden können. 2. Die mittelbar aus § 201 Abs. 2 InsO folgende Rechtskraftwirkung der widerspruchslos erfolgten Feststellung von Forderungen zur Insolvenztabelle nimmt gemäß § 129 Abs. 1, § 161 Abs. 2 HGB auch dem Kommanditisten die der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 272/16
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 30. August 2017 - 11 L 2304/17 - und der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26. Oktober 2017 verletzen das Recht des Beschwerdeführers aus Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes. Die Entscheidungen werden aufgehoben und die Sache an das Verwaltungsgericht Köln zurückverwiesen. Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Das Land Nordrhein-Westfalen hat dem Beschwerdeführer...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 2675/17
2018-02-20
BPatG 12. Senat
In der Beschwerdesache betreffend die Patentanmeldung 103 24 138.8 … hat der 12. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 20. Februar 2018 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dipl.-Ing. Ganzenmüller, der Richterin Bayer sowie der Richter Dr.-Ing. Krüger und Dipl.-Phys. Univ. Schmidt beschlossen: Auf die Beschwerde der Patentanmelderin wird der Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse A62B des Deutschen Patent- und Markenamts vom 9....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 12 W (pat) 4/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 10. Juli 2017 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte der versuchten besonders schweren räuberischen Erpressung schuldig ist; b) im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 612/17
Der Kläger wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Revision gemäß § 552a ZPO durch Beschluss zurückzuweisen. Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats ab Zustellung dieses Beschlusses. Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf bis 6.000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 385/16