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GERICHT
JAHR
Die Revisionen der Klägerin und des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 30. Mai 2016 - 7 Sa 759/15 - werden zurückgewiesen. Von den Kosten des Revisionsverfahrens haben das beklagte Land 40 % und die Klägerin 60 % zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 408/16
Der zuständigen Verwaltungsbehörde steht hinsichtlich der familiengerichtlichen Anhörung eines Antragstellers im Verfahren über die Änderung eines Vornamens nach §§ 11, 2 NamÄndG kein Beschwerderecht nach § 59 FamFG zu (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 8. Oktober 2014, XII ZB 406/13, FamRZ 2015, 42).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 458/17
Die zusätzliche Rundfunkbeitragspflicht der Betriebsstätteninhaber für Gästezimmer und Ferienwohnungen ist mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn der Inhaber die Zimmer und Ferienwohnungen mit einem Empfangsgerät oder einem Internetzugang ausstattet und so den Gästen die Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogrammangebots ermöglicht. Für diejenigen Betriebsstätteninhaber, die ihren Gästen in den Zimmern und Ferienwohnungen keine Rundfunkempfangsmöglichkeit zur Verfügung stellen, bedarf es...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 53/16
1. Die Kündigungsbeschränkung nach § 577a Abs. 1a Satz 1 BGB erfordert nicht, dass zusätzlich zu den im Tatbestand dieser Vorschrift genannten Voraussetzungen - hier die nach der Überlassung an den Mieter erfolgte Veräußerung des vermieteten Wohnraums an eine Personengesellschaft (§ 577a Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 Alt. 1 BGB) - an dem vermieteten Wohnraum Wohnungseigentum begründet worden ist oder der Erwerber zumindest die Absicht hat, eine solche Wohnungsumwandlung vorzunehmen. 2. Diese Auslegung...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 104/17
Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der Klägerin gegen das Urteil der Zivilkammer 15 des Landgerichts Berlin in Berlin-Mitte vom 27. Juni 2017 durch Beschluss gemäß § 552a ZPO zurückzuweisen. Streitwert: 1.400,84 €
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 127/17
Auf die Beschwerde des Klägers wird die Revision gegen das Urteil des 6. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin-Schöneberg vom 22. August 2017 zugelassen. Das vorbezeichnete Urteil wird nach § 544 Abs. 7 ZPO aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Streitwert: bis 125.000 €
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 248/17
Als "Einsatz" iSv. § 2 Abs. 2 Satz 1 TV BZ Druck-gewerblich (Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie vom 21. Februar 2013) ist die Zeitspanne zu verstehen, in welcher der Leiharbeitnehmer an den Kundenbetrieb iSd. Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (juris: AÜG) überlassen wird und nicht die Summe der Tage, an denen er im Kundenbetrieb die Arbeitsleistung erbringt.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 862/16
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2015 203 005.5 hat der 28. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 21. März 2018 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Kortbein und der Richter Schmid sowie Dr. Söchtig beschlossen: Der Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts, Markenstelle für Klasse 15, vom 13. Januar 2016 wird aufgehoben.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 28 W (pat) 524/16
2018-03-21
BAG 5. Senat
1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 29. November 2016 - 3 Sa 349/16 - wird als unzulässig verworfen, soweit der Beklagte verurteilt wurde, an die Klägerin 394,94 Euro brutto nebst Zinsen zu zahlen. 2. Im Übrigen wird auf die Revision des Beklagten das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 29. November 2016 - 3 Sa 349/16 - aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 6/17
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 24. Mai 2017 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert wird auf 60 000 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 62/17 B
Dem Gebot der persönlichen Leistungserbringung genügt es nicht, wenn sich ein ermächtigter Facharzt für Pathologie die von nachgeordneten Ärzten erhobenen Befunde nach Überprüfung zu eigen macht.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 47/16 R
Die Gegenvorstellung der Klägerin gegen den Beschluss des Senats vom 14. Februar 2018 wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 109/15
1. Nur solche Tatbestände, die nach dem im Zeitpunkt ihrer Feststellung geltenden Recht in einem künftigen Leistungsfall rentenversicherungsrechtlich bedeutsam werden können, sind im Vormerkungsverfahren feststellungsfähig und nach Ablehnung einklagbar. 2. Es ist nicht von Verfassungs wegen erforderlich, den Betreuungs- und Erziehungsaufwand von Eltern im Leistungsrecht der gesetzlichen Rentenversicherung stärker als bisher zu berücksichtigen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 19/14 R
Der Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision wird stattgegeben. Der Beschluss des 28. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 4. Juli 2017 wird gemäß § 544 Abs. 7 ZPO aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens, an einen anderen Senat des Berufungsgerichts zurückverwiesen. Streitwert: 41.469,30 €
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZR 170/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 20. März 2017, soweit es den Angeklagten betrifft, im gesamten Strafausspruch aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 423/17
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. April 2016 - 19 Sa 136/16 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 428/16
Eine tarifvertragliche Regelung, die für Nachtarbeit einen Zuschlag von 50 % zum Stundenlohn vorsieht, während Nachtarbeit im Schichtbetrieb lediglich mit einem Zuschlag von 15 % vergütet wird, stellt Nachtschichtarbeitnehmer gegenüber Arbeitnehmern, die außerhalb von Schichtsystemen Nachtarbeit leisten, gleichheitswidrig schlechter.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 34/17
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2015 217 386.7 hat der 28. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 21. März 2018 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Kortbein und der Richter Schmid und Dr. Söchtig beschlossen: 1. Der Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts, Markenstelle für Klasse 13, vom 13. Juni 2016 wird aufgehoben, soweit die Anmeldung für die folgenden Waren zurückgewiesen worden ist: Klasse 9: Elektronische Geräte zur...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 28 W (pat) 554/16
Der Bundesgerichtshof erklärt sich für unzuständig und verweist den Rechtsstreit auf den Hilfsantrag des Restitutionsklägers an das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 196/17
NV: Der 31. Dezember ist bei der Fristberechnung nicht einem gesetzlichen Feiertag gleichzustellen.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III B 135/17