1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 29. November 2016 - 3 Sa 347/16 - wird als unzulässig verworfen, soweit der Beklagte verurteilt wurde, an den Kläger 329,84 Euro brutto nebst Zinsen zu zahlen. 2. Im Übrigen wird auf die Revision des Beklagten das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 29. November 2016 - 3 Sa 347/16 - aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das...