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GERICHT
JAHR
Die Beschwerde des Beigeladenen zu 1 gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 20. Juli 2017 wird zurückgewiesen. Der Beigeladene zu 1 hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens ausgenommen die Kosten des Beigeladenen zu 2 zu tragen. Der Streitwert wird auf 5000 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RE 12/17 B
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 10 BN 3/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 27. September 2017 im Ausspruch über die besondere Schwere der Schuld aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 641/17
2018-03-22
BAG 6. Senat
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. November 2016 - 16 Sa 260/16 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 2. Februar 2016 - 24 Ca 6457/15 - abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. 3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 31/17
Die Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen den Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 18. Oktober 2017 (2 BGs 936/17) wird als unbegründet verworfen. Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Staatskasse.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. StB 32/17
Zahlungsaufforderung Das Schreiben eines Inkassounternehmens, das eine Zahlungsaufforderung sowie die Androhung gerichtlicher Schritte und anschließender Vollstreckungsmaßnahmen enthält und nicht verschleiert, dass der Schuldner in einem Gerichtsverfahren geltend machen kann, den beanspruchten Geldbetrag nicht zu schulden, stellt keine wettbewerbswidrige aggressive geschäftliche Handlung dar (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 19. März 2015, I ZR 157/13, GRUR 2015, 1134 Rn. 25 = WRP 2015, 1341 -...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 25/17
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 9. Dezember 2016 - 12 Sa 16/16 - wird insoweit als unzulässig verworfen, als das Landesarbeitsgericht die Beklagte verurteilt hat, an die Klägerin Urlaubsabgeltung iHv. 93,86 Euro nebst Zinsen zu zahlen. Im Übrigen wird die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 9. Dezember 2016 - 12 Sa 16/16 - zurückgewiesen. Die...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 190/17
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 30. Juni 2017 wird auf Kosten der Kläger als unzulässig verworfen. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 3.000 €.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 207/17
Die arbeitsvertragliche Verweisung auf kirchliche Arbeitsvertragsregelungen oder einen kirchlichen Tarifvertrag beinhaltet regelmäßig die Vereinbarung der Geltung des kirchlichen Mitarbeitervertretungsrechts und der auf dessen Grundlage abgeschlossenen Dienstvereinbarungen, wenn das in Bezug genommene Regelwerk von der Anwendbarkeit des kollektiven kirchlichen Arbeitsrechts ausgeht.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 835/16
2018-03-22
BVerwG 2. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 41/17
2018-03-22
BVerwG 2. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 42/17
In der Beschwerdesache … betreffend die Marke 30 2013 064 207 hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 22. März 2018 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Knoll, der Richterin Kriener und des Richters Dr. Nielsen beschlossen: Auf die Beschwerde der Markeninhaberin wird der Beschluss der Markenstelle für Klasse 42 vom 6. September 2016 aufgehoben, soweit auf den Widerspruch aus der Unionsmarke 005 791 901 hin die Löschung der angegriffenen Marke 30 2013 064 207...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 25 W (pat) 548/17
1. Genussrechte können nur dann als inhaltsgleiche Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen dem Schuldverschreibungsgesetz unterfallen, wenn sie in einer Urkunde verbrieft sind (Genussschein). 2. In einem Prozess über Rechte der Schuldverschreibungsgläubiger aus den Schuldverschreibungen sind diese auch dann Partei des Prozesses, wenn sie einen gemeinsamen Vertreter bestellt haben. Der gemeinsame Vertreter ist in diesem Prozess - soweit seine Vertretungsbefugnis reicht - Vertreter der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 99/17
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 10 BN 2/17
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2015 053 268.1 hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 22. März 2018 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Knoll, der Richterin Kriener und des Richters Dr. Nielsen beschlossen: Auf die Beschwerde der Anmelderin wird der Beschluss der Markenstelle für Klasse 42 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 26. April 2016 aufgehoben, soweit die Anmeldung In Bezug auf folgende Waren der Klasse 9...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 25 W (pat) 510/17
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 7. Juni 2016 - 2 Sa 151/15 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 833/16
Zum Begriff des Warenvorrats im Sinne von § 306 Abs. 1 Nr. 3 Alternative 2 StGB.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 603/17
Hat das Landesarbeitsgericht eine Entscheidung über die Zulassung der Revision getroffen und es versehentlich versäumt, diese Entscheidung in den Urteilstenor aufzunehmen, ist es nach § 64 Abs. 3a ArbGG grundsätzlich nicht gehindert, den Urteilstenor unter den Voraussetzungen des § 319 ZPO von Amts wegen im Wege des Berichtigungsbeschlusses zu ergänzen. Allerdings muss das Gericht den Parteien gegenüber bis zum Ablauf der Frist des § 64 Abs. 3a Satz 2 ArbGG sein Versehen offenbart und seine...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 779/16
1. Stellenzulagen nach § 42 Abs. 1 BBesG und Erschwerniszulagen nach einer aufgrund von § 47 Abs. 1 BBesG erlassenen Rechtsverordnung haben unterschiedliche Zielrichtungen. Dauererschwernisse gleichbleibender Art sind keine Erschwernisse i.S.v. § 47 Abs. 1 BBesG; sie können durch eine Stellenzulage i.S.v. § 42 BBesG abgegolten werden. 2. § 23f EZulV ist auf den Bereich der Bundespolizei nicht anwendbar. Besondere Erschwernisse für fliegendes Personal der Bundespolizei i.S.v. § 47 Abs. 1 BBesG...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 43/17