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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 7. Juni 2016 - 2 Sa 150/15 - aufgehoben, soweit es der Berufung stattgegeben hat. 2. Insoweit wird der Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 834/16
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 28. September 2017 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Die Strafkammer hat rechtsfehlerfrei die Einziehung des Werts der Tat-erträge von...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 42/18
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bad Kreuznach vom 1. März 2017 - 1 S 87/16 - aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZR 72/17
Eine dem Schuldner erteilte Restschuldbefreiung steht der Gläubigeranfechtung auch dann nicht entgegen, wenn der Gläubiger die Anfechtungsklage, die Rechtshandlungen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens betrifft, erst nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens erhebt (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 12. November 2015, IX ZR 301/14, BGHZ 208, 1).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 163/17
1. Das Ansehen Deutschlands kann gemäß § 10b Abs. 1 Satz 6 EStG gefördert werden, wenn im Kernbereich der religiösen Tätigkeit einer ausländischen Kirche ein gemeinnütziges Engagement erkennbar wird, das Deutschland mittelbar zuzurechnen ist . 2. Eine Spende, die ein inländischer Steuerpflichtiger unmittelbar einer im EU-/EWR-Ausland belegenen Einrichtung zuwendet, die die Voraussetzungen der §§ 51 ff. AO erfüllt oder bei der es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt, darf...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 5/16
In der Beschwerdesache … betreffend die Marke 30 2008 035 831 hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 22. März 2018 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Knoll, der Richterin Kriener und des Richters Dr. Nielsen beschlossen: Auf die Beschwerde der Widersprechenden werden die Beschlüsse der Markenstelle für Klasse 30 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 19. Juli 2012 und vom 19. Mai 2015 aufgehoben, soweit der Widerspruch aus der Unionsmarke 001 126 176 in...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 25 W (pat) 17/17
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2014 057 470.5 hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 22. März 2018 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Knoll, der Richterin Kriener und des Richters Dr. Nielsen beschlossen: Die Beschwerde des Anmelders wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 25 W (pat) 509/17
2018-03-22
BAG 6. Senat
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. November 2016 - 16 Sa 262/16 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 2. Februar 2016 - 24 Ca 6460/15 - abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. 3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 30/17
Die Berufung gegen das Urteil des 3. Senats (Nichtigkeitssenats) des Bundespatentgerichts vom 30. Juni 2015 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 128/15
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 10 BN 4/17
Spricht der Rechtsinhaber im Falle der öffentlichen Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten Werks über eine Internettauschbörse gegenüber dem für die Rechtsverletzung nicht verantwortlichen Anschlussinhaber eine Abmahnung aus, der daraufhin den Rechtsverletzer benennt, so umfasst der vom Rechtsverletzer zu leistende Schadensersatz die Kosten dieser Abmahnung.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 265/16
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stade vom 30. August 2017 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Die Strafkammer hat rechtsfehlerfrei die Einziehung des Werts der Taterträge von 48.000 € angeordnet. Die Strafkammer hat nach Art....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 577/17
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 10 BN 5/17
In der Beschwerdesache … … betreffend die Marke 30 2012 027 928 – S 110-111/13 Lösch hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 22. März 2018 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Kortge sowie der Richter Jacobi und Schödel beschlossen: 1. Der Beschluss der Markenabteilung 3.4 des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 21. Oktober 2014 wird aufgehoben, soweit der Markeninhaberin die Kosten der Antragstellerin zu 1.) im patentamtlichen Löschungsverfahren S 110/13...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 26 W (pat) 25/15
In der Beschwerdesache … betreffend die Marke 30 2012 015 853 – S 4/16 Lösch hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 22. März 2018 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Kortge sowie der Richter Jacobi und Schödel beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 26 W (pat) 18/17
1. Der Zweck des Vorverfahrens ist erfüllt, wenn eine abschließende Festlegung der Ausgangs- und Widerspruchsbehörde im Wege einer prozessbegleitenden Einlassung erfolgt (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 18. April 1988 - 6 C 41.85 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 26). 2. Ob die Freigabe der begehrten Informationen nachteilige Auswirkungen auf Belange der inneren oder äußeren Sicherheit haben kann (§ 3 Nr. 1 Buchst. c IFG), unterliegt uneingeschränkter gerichtlicher Kontrolle. 3. Der...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 C 21/16
Das Ablehnungsgesuch gegen Richter Müller wird als unzulässig verworfen. Das dem Beschwerdevorbringen zu entnehmende Ablehnungsgesuch enthält lediglich Ausführungen, die zur Darlegung einer Besorgnis der Befangenheit des Richters Müller gänzlich ungeeignet sind; er ist deshalb auch von der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juli 2017 - 2 BvR 1400/17 -, juris).
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvC 2/18
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 501/18
§ 96 Abs. 4 BHO stellt für Ansprüche auf Zugang zu Informationen, die sich gegen den Bundesrechnungshof richten und dessen Prüfungs- und Beratungstätigkeit (sog. Hofbereich) betreffen, eine vorrangige spezialgesetzliche Regelung im Sinne von § 1 Abs. 3 IFG dar.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 C 30/15