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GERICHT
JAHR
Der Antrag der Antragstellerin, ihr Prozesskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren zu bewilligen, wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZA 3/19
Der Antrag der Antragstellerin, ihr Prozesskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren zu bewilligen, wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZA 10/18
Die Festsetzungsfähigkeit der durch den Drittschuldnerprozess angefallenen Kosten erfordert keinen Nachweis des Gläubigers über einen erfolglosen Vollstreckungsversuch gegenüber dem Drittschuldner (Klarstellung zu BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 - VII ZB 79/09, NJW 2010, 1674; Beschluss vom 20. Dezember 2005 - VII ZB 57/05, NJW 2006, 1141).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZB 58/18
Der Antrag der Antragstellerin, ihr Prozesskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren zu bewilligen, wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZA 4/19
2019-04-03
BSG 6. Senat
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 26. September 2018 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 26 396 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 44/18 B
2019-04-03
BPatG 25. Senat
In der Beschwerdesache … betreffend die IR-Marke 1 220 314 hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 3. April 2019 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Knoll, der Richterin Kriener sowie des Richters Dr. Nielsen beschlossen: Auf die Beschwerde der Inhaberin der Schutz suchenden IR-Marke wird der Beschluss der Markenstelle für Klasse 30 Internationale Markenregistrierung des DPMA vom 11. September 2018 aufgehoben.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 25 W (pat) 502/19
2019-04-03
BPatG 29. Senat
In der Beschwerdesache … … betreffend die international registrierte Marke 869 586 (hier: Schutzentziehungsverfahren S 35/06 Lösch) hat der 29. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 7. November 2018 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Dr. Mittenberger-Huber sowie der Richter Hermann und Schödel beschlossen: Die Beschwerde der Antragstellerin wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 29 W (pat) 63/17
1. Die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung setzt nach § 109 Abs. 1 Nr. 2 FamFG eine sowohl ordnungsgemäße als auch rechtzeitige Mitteilung des verfahrenseinleitenden Dokuments voraus. 2. Der Versagungsgrund des § 109 Abs. 1 Nr. 2 FamFG entfällt nicht dadurch, dass der Beteiligte nach Erlangung der Kenntnis von der ausländischen Entscheidung keinen nach der Verfahrensordnung des Ursprungsstaats zulässigen Rechtsbehelf eingelegt hat.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 311/17
Der Antrag der Antragstellerin, ihr Prozesskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren zu bewilligen, wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZA 1/19
Der Antrag der Antragstellerin, ihr Prozesskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren zu bewilligen, wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZA 6/18
1. Der Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Kleve vom 7. September 2018 wird verworfen. 2. Die Revision des Angeklagten gegen das vorbezeichnete Urteil wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 135/19
Die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger gegen den Beschluss des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 19. März 2018 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt bis 350.000 €.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 233/18
2019-04-02
BVerwG 5. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 PB 18/18
2019-04-02
BSG
Der Antrag der Klägerin, ihr für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. Juli 2018 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt. Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im oben bezeichneten Beschluss wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 V 33/18 B
Der Antrag der Antragstellerin, ihr Prozesskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren zu bewilligen, wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZA 4/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 14. März 2018, soweit es ihn betrifft, mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit das Landgericht von einer Entscheidung über die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt abgesehen hat. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 383/18
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vom 3. August 2018 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Zu Recht hat das Landgericht den Angeklagten R. im Fall B.II.1 der Urteilsgründe auch wegen tateinheitlich begangenen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 23/19
Der Antrag der Antragstellerin, ihr Prozesskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren zu bewilligen, wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZA 7/18
1. Das menschliche Leben ist ein höchstrangiges Rechtsgut und absolut erhaltungswürdig. Das Urteil über seinen Wert steht keinem Dritten zu. Deshalb verbietet es sich, das Leben - auch ein leidensbehaftetes Weiterleben - als Schaden anzusehen. Aus dem durch lebenserhaltende Maßnahmen ermöglichten Weiterleben eines Patienten lässt sich daher ein Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld nicht herleiten. 2. Schutzzweck etwaiger Aufklärungs- und Behandlungspflichten im Zusammenhang mit...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 13/18
2019-04-02
BVerwG 2. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 43/18