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GERICHT
JAHR
1. Bei der Ermessensentscheidung nach § 31 Satz 1 BtMG sind gemäß § 31 Satz 3 BtMG in Verbindung mit § 46b Abs. 2 StGB alle strafzumessungsrelevanten Umstände des Einzelfalls einzubeziehen. 2. Die Gründe für ein Versäumen des Präklusionszeitpunktes (§ 46b Abs. 3 StGB) sind ohne Bedeutung.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 251/18
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 12. Dezember 2017 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Auch die Verurteilung wegen (vollendeten) Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erweist sich als...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 113/18
2018-09-25
BAG 3. Senat
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 1. Juni 2017 - 7 Sa 1/17 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte Zinsen ab dem 26. September 2018 zu zahlen hat. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 335/17
2018-09-25
BAG 3. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 27. Juli 2017 - 7 Sa 32/17 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 505/17
2018-09-25
BAG 3. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 27. Juli 2017 - 7 Sa 41/17 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 503/17
Werkzeuggriff Ist der Schuldner zur Auskunft über den Vertriebsweg bestimmter Erzeugnisse und deren gewerbliche Abnehmer verurteilt, weil die Erzeugnisse patentverletzend sind und die Inanspruchnahme des Schuldners auch nicht unverhältnismäßig ist, steht einer Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen eines dem Schuldner durch die Abnehmerauskunft drohenden nicht zu ersetzenden Nachteils regelmäßig ein überwiegendes Interesse des Gläubigers an der Durchsetzung des Auskunftsanspruchs entgegen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 76/18
In der Beschwerdesache betreffend das Patent 100 25 324 … … hat der 14. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 25. September 2018 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dipl.-Phys. Dr. Maksymiw, des Richters Schell, der Richterin Dipl.-Chem. Dr. Münzberg und des Richters Dipl.-Chem. Dr. Jäger beschlossen: 1. Auf die Beschwerde der Einsprechenden wird der angefochtene Beschluss der Patentabteilung 45 des Deutschen Patent- und Markenamts...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 14 W (pat) 6/14
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig vom 5. Mai 2017 wird, soweit sie nicht die formellen Wirksamkeitsvoraussetzungen der Mieterhöhungserklärung vom 24. Februar 2012 betrifft, als unzulässig verworfen; im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen. Die Beklagten haben die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 121/17
1. Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Halle vom 5. April 2018 im Strafausspruch mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 325/18
2018-09-25
BPatG 27. Senat
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2016 106 976.7 hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der mündlichen Verhandlung vom 25. September 2018 durch die Richterin Werner als Vorsitzende, den Richter Paetzold und die Richterin Bayer beschlossen: Auf die Beschwerde des Anmelders wird der Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts, Markenstelle für Klasse 41, vom 8. Februar 2017 aufgehoben.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 539/17
Auf die Rechtsbeschwerde des Nebenintervenienten wird der Beschluss des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 15. Dezember 2016 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Beschwerdewert: 128.124,27 €
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZB 6/17
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Dem Bevollmächtigten des Beschwerdeführers Rechtsanwalt Dr. S. wird eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 500 € (in Worten: fünfhundert Euro) auferlegt.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 1764/18
In der Beschwerdesache … betreffend die Marke 30 2011 007 875 hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 24. September 2018 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Kortge sowie der Richter Jacobi und Schödel beschlossen: 1. Die Beschwerde der Markeninhaberin zu 2.) gegen die Kostenentscheidung im Beschluss der Markenstelle für Klasse 20 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 9. August 2017 gilt als nicht eingelegt. 2. Auf die Beschwerde des Markeninhabers zu...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 26 W (pat) 547/17
In der Beschwerdesache … betreffend die Marke 30 2011 007 887 hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 24. September 2018 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Kortge sowie der Richter Jacobi und Schödel beschlossen: 1. Die Beschwerde der Markeninhaberin zu 2.) gegen die Kostenentscheidung im Beschluss der Markenstelle für Klasse 27 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 2. Mai 2017 gilt als nicht eingelegt. 2. Auf die Beschwerde des Markeninhabers zu 1.)...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 26 W (pat) 534/17
Unter Berücksichtigung der subjektiven und besonderen objektiven Bedeutung des Verfahrens und seiner Förderung durch die anwaltliche Tätigkeit (vgl. BVerfGE 79, 365 <369 f.>) wird der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfahren auf 150.000 € (in Worten: einhundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 981/17
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 28. März 2018 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Das Landgericht hat zu Recht (auch) die Voraussetzungen des Regelbeispiels des § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 358/18
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2013 042 728.9 hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 24. September 2018 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Kortge sowie der Richter Jacobi und Schödel beschlossen: 1. Der Beschluss der Markenstelle für Klasse 38 des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 28. August 2015 wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Deutsche Patent- und Markenamt zurückverwiesen. 2. Die...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 26 W (pat) 533/16
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2015 213 068.8 hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 24. September 2018 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Kortge sowie der Richter Jacobi und Schödel beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 26 W (pat) 513/16
2018-09-21
BVerwG 6. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 7/17
2018-09-21
BVerwG 6. Senat
1. Eine telekommunikationsrechtliche Regulierungsverfügung ist in der Regel hinsichtlich der durch sie auferlegten Verpflichtungen sowie der auf einer gesonderten Abwägung beruhenden Bestandteile dieser Verpflichtungen teilbar. 2. Der Bundesnetzagentur steht bei der Frage, welche der in § 13 TKG vorgesehenen Maßnahmen sie ergreift und gegebenenfalls kombiniert, ein Regulierungsermessen zu, bei dessen Ausübung sie sich an den in § 2 Abs. 2 TKG vorgegebenen Regulierungszielen und den in § 2 Abs....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 8/17