Gefundene Dokumente: 48.090
DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
Der Antrag der Beklagten vom 11. September 2018, die Zwangsvollstreckung aus dem Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 27. August 2018 in Verbindung mit dem Urteil des Amtsgerichts Speyer vom 22. Mai 2018 (Az. 31a C 101/17) einstweilen einzustellen, wird abgelehnt. Die Anträge der Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Notanwalts für eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen den vorbezeichneten Beschluss des Landgerichts Frankenthal...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 290/18
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Detmold vom 26. April 2018 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat. Es wird davon abgesehen, den Beschwerdeführern die Kosten und Auslagen des Revisionsverfahrens aufzuerlegen (§ 74 JGG); jedoch haben sie die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Ergänzend zu den...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 354/18
Auf die Revision der Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 22. Mai 2015 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als auf die Berufung des Klägers das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Baden-Baden vom 26. Juni 2012 teilweise abgeändert und die Beklagte zur Zahlung von mehr als 739,76 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. Oktober 2011 verurteilt...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 304/15
NV: Klagt die Kapitalgesellschaft gegen die Feststellung des steuerlichen Einlagekontos, sind die Gesellschafter zu diesem Verfahren nicht notwendig beizuladen .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I B 49/16
2018-09-25
BAG 3. Senat
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 15. Juni 2017 - 7 Sa 4/17 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte Zinsen ab dem 26. September 2018 zu zahlen hat. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 356/17
2018-09-25
BAG 3. Senat
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 1. Juni 2017 - 7 Sa 96/16 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte Zinsen ab dem 26. September 2018 zu zahlen hat. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 334/17
1. Der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 16. März 2017 - 276 F 258/15 - und der Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 1. November 2017 - 12 UF 82/17 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes. 2. Der Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 1. November 2017 - 12 UF 82/17 - wird aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Hanseatische Oberlandesgericht zurückverwiesen. 3. Die Freie und...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 2814/17
2018-09-25
BAG 3. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 29. Juni 2017 - 7 Sa 29/17 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 407/17
Die Gewährung eines zinslosen Darlehens führt nicht zu einer steuerschädlichen Verwendung der Darlehensvaluta eines mit einer Lebensversicherung besicherten Darlehens i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 i.V.m. § 10 Abs. 2 Satz 2 EStG in der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassung, die die Steuerpflicht der außerrechnungsmäßigen und rechnungsmäßigen Zinsen aus den Sparanteilen der Lebensversicherung zur Folge hat (Abgrenzung zum Senatsbeschluss vom 27. März 2007 VIII S 23/06, BFH/NV 2007,...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 3/15
Zum Vorliegen eine Gehörsverstoßes wegen überspannter Anforderungen an die Substantiierung des Klagevorbringens (Fortführung Senatsbeschluss vom 14. März 2017, VI ZR 225/16, VersR 2017, 966 Rn. 7; BGH, Beschluss vom 7. Juni 2018, III ZR 210/17, WM 2018, 1252 Rn. 4).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 234/17
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 20. Juli 2017 - 7 Sa 24/17 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 402/17
2018-09-25
BAG 3. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 27. Juli 2017 - 7 Sa 43/17 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 502/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 9. Januar 2018 im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 192/18
2018-09-25
BAG 8. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 21. November 2017 - 8 Sa 477/17 - teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 3. Mai 2017 - 1 Ca 1272/16 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 641,15 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 70/18
Einer grundstücksverwaltenden, nur kraft ihrer Rechtsform der Gewerbesteuer unterliegenden Gesellschaft ist die sog. erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht deshalb zu verwehren, weil sie an einer rein grundstücksverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft beteiligt ist.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. GrS 2/16
1. Bezieht sich der Anspruchsteller zur Begründung seiner Klage auf ein strafgerichtliches Urteil, durch das der Anspruchsgegner zu einer Strafe verurteilt worden ist, so setzt ein wirksames Bestreiten des Anspruchsgegners nicht voraus, dass er den vom Anspruchsteller in Bezug genommenen strafgerichtlichen Feststellungen einen spiegelbildlichen, in gleicher Weise geschlossenen Entwurf des Gesamtgeschehens entgegensetzt. Vielmehr kann er auch in diesem Fall einzelne, den vom Anspruchsteller...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 443/16
Eine Änderung des bisher gültigen Ergebnisverteilungsschlüssels einer vermögensverwaltenden GbR dahin, dass dem während des Geschäftsjahres der GbR eintretenden Gesellschafter der auf den Geschäftsanteil fallende Einnahmen- oder Werbungskostenüberschuss für das gesamte Geschäftsjahr zugerechnet werden soll, ist steuerrechtlich anzuerkennen, wenn diese vom Beteiligungsverhältnis abweichende Ergebnisverteilung für die Zukunft getroffen worden ist und alle Gesellschafter zustimmen. Die abweichende...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 35/17
2018-09-25
BPatG 27. Senat
In der Beschwerdesache … betreffend die Marke 30 2014 005 51 6 hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 25. September 2018 durch die Richterin Werner als Vorsitzende, den Richter Paetzold und die Richterin Lachenmayr-Nikolaou beschlossen: I. Die Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamts, Markenstelle für Klasse 41, vom 9. März 2017 über die Ablehnung der Wiederaufnahme des Widerspruchsverfahrens aus der Widerspruchsmarke EM 013 132 477 und dem...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 552/17
2018-09-25
BPatG 27. Senat
In der Beschwerdesache … … betreffend die Marke 30 2014 005 515 hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 25. September 2018 durch die Richterin Werner als Vorsitzende, den Richter Paetzold und die Richterin Lachenmayr-Nikolaou beschlossen: I. Die Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamts, Markenstelle für Klasse 41, vom 9. März 2017 über die Ablehnung der Wiederaufnahme des Widerspruchsverfahrens aus der Widerspruchsmarke EM 013 132 477 und dem...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 551/17
In der Beschwerdesache … betreffend die IR-Marke 1 321 155 hat der 28. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung am 25. September 2018 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Kortbein und der Richter Dr. Söchtig und Dr. Meiser beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 28 W (pat) 606/17