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GERICHT
JAHR
1. Das Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 19. Januar 2017 - 4 U 91/15 -, berichtigt durch Beschluss vom 1. März 2017, verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes. Das Urteil und der (Berichtigungs-)Beschluss werden aufgehoben. Die Sache wird an das Saarländische Oberlandesgericht zurückverwiesen. 2. Das Saarland hat der Beschwerdeführerin deren notwendige Auslagen zu erstatten. 3. Der Wert des...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 453/17
2018-09-25
BAG 3. Senat
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 18. Juli 2017 - 4 Sa 22/17 - wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 466/17
§ 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG schließt als spezielle arbeitsrechtliche Regelung nicht nur einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch, sondern auch einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch für bis zum Schluss einer eventuellen ersten Instanz entstandene Beitreibungskosten und damit insoweit auch einen Anspruch auf Pauschalen nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB aus.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 26/18
2018-09-25
BAG 3. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 15. Juni 2017 - 7 Sa 93/16 - teilweise aufgehoben. Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers wird - unter Zurückweisung der Berufung und der Anschlussberufung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 15. September 2016 - 7 Ca 212/16 - insoweit abgeändert und der Tenor zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst: 1....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 364/17
1. Von der Änderung der unternehmerischen Ausrichtung des Emittenten i.S.d. § 22 Abs. 2 Satz 2 Fall 2 WpHG in der Fassung vom 22. Juni 2011 wird weder die erstmalige Bestimmung der Unternehmenspolitik noch eine Abrede mit dem Ziel, eine bestehende unternehmerische Ausrichtung und damit die jeweils bestehende Unternehmenspolitik beizubehalten, erfasst. 2. Das Vorliegen eines Einzelfalls in § 22 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 WpHG in der Fassung vom 22. Juni 2011 ist formal zu bestimmen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 190/17
2018-09-25
BAG 8. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 10. Oktober 2017 - 8 Sa 285/17 - teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 9. März 2017 - 1 Ca 1271/16 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 641,15 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 27/18
Die Kläger werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Revision gemäß § 552a ZPO durch Beschluss zurückzuweisen. Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 2. November 2018. Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf bis 5.000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 462/17
2018-09-25
BAG 3. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 15. Juni 2017 - 7 Sa 26/17 - aufgehoben, soweit die Beklagte auf den Klageantrag zu 2. zur Zahlung von Zinsen auf die ab September 2018 fälligen Beträge verurteilt wurde. Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 21. Dezember 2016 - 28 Ca 141/16 - insoweit abgeändert und der Tenor...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 358/17
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22. Februar 2017 - 6 Sa 972/16 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 289/17
2018-09-25
BAG 3. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 27. Juli 2017 - 7 Sa 44/17 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 504/17
1. Bei fiktiver Abrechnung der Reparaturkosten muss sich der Geschädigte, der mühelos eine ohne weiteres zugängliche günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit hat, unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf diese verweisen lassen. 2. Dies gilt auch dann, wenn der Reparaturkostenkalkulation des von ihm beauftragten Sachverständigen bereits mittlere ortsübliche Sätze nicht markengebundener Fachwerkstätten zugrunde liegen. Es kann keinen Unterschied...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 65/18
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 15. Juni 2017 - 7 Sa 6/17 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte Zinsen ab dem 26. September 2018 zu zahlen hat. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 333/17
NV: Die Rechtsfrage, ob Instandhaltungsaufwendungen, die der Mieter oder Pächter eines Grundstücks aufgrund von vertraglichen Abmachungen und entgegen der gesetzlichen Lastenverteilung zu tragen hat, nach der Neuregelung der Hinzurechnungsvorschriften durch das UntStRefG 2008 zu den Miet- und Pachtzinsen i.S. von § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG gehören, ist nicht klärungsbedürftig. Die zu § 8 Nr. 7 GewStG a.F. ergangene Rechtsprechung gilt auch für Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III B 160/17
NV: § 15 Abs. 1 Satz 2 UmwStG 2006 ist auch dann nicht teleologisch zu reduzieren, wenn bei der Abspaltung Wirtschaftsgüter, die keine stillen Reserven enthalten, zurückbehalten werden .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I B 11/18
1. NV: § 23 ErbStG ist auf den Erwerb erbbaurechtsbelasteter Grundstücke nicht anwendbar (Fortsetzung der Senatsrechtsprechung). 2. NV: Mit Einwänden gegen die Rechtmäßigkeit eines Bescheids über die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts kann der Erbschaftsteuerbescheid als Folgebescheid nicht erfolgreich angegriffen werden.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II B 13/18
Das Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 24. Juni 2016 ist im Kostenpunkt und insoweit wirkungslos, als das Berufungsgericht der Anschlussberufung der Kläger entsprochen hat. Die Revision der Beklagten wird zurückgewiesen. Die Kosten der Rechtsmittelverfahren werden zu zwei Dritteln der Beklagten und zu einem Drittel den Klägern auferlegt. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 76/16
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 11. Juli 2017 - 4 Sa 100/16 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte Zinsen ab dem 26. September 2018 zu zahlen hat. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 468/17
2018-09-25
BAG 3. Senat
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 29. Juni 2017 - 7 Sa 15/17 - wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 355/17
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 18. Juli 2017 - 4 Sa 33/17 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte Zinsen ab dem 26. September 2018 zu zahlen hat. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 485/17