...Aus der Zeitspanne von ca. vier Wochen zwischen dem Verlust des ersten Computertextes und der Übergabe der späteren Urteilsfassung an die Geschäftsstelle ergibt sich nichts anderes, zumal der Urteilsverfasser nach eigenem Bekunden zwischenzeitlich noch Urlaub hatte. 27 Die Entscheidungsgründe bieten ebenfalls keine Anhaltspunkte für die Annahme, sie würden ihrer Funktion, die das Beratungsergebnis...