...Verfügungen, die Rechtswirkungen für die Prozessbeteiligten haben, ihren Urheber erkennen lassen müssen. Im Streitfall ist dieses Erfordernis erfüllt, denn die eigentliche Verfügung trägt eine Unterschrift. Dass es sich um die Unterschrift des Richters am FG … handelt, ergibt ein Vergleich mit der Unterschrift, die sich auf dem Original des bei den Akten befindlichen Urteils befindet....