...Diese Informationen spielen aber für die Frage, wer die Geschäftsleitung der Firma A im Zusammenhang mit den Aufträgen der Firma E innehatte, keine Rolle. 15 d) Auch die Tatsache, dass im Rahmen der Vernehmung des Zeugen Y das Thema der Unfälle im Zusammenhang mit der Firma A angesprochen wurde, zeigt, dass das FG von diesem Tatsachenkomplex Kenntnis hatte, auch wenn er keinen ausdrücklichen Niederschlag...