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Urteile für Teilzeit

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
.... § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG verbietet eine Ungleichbehandlung von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten beim Arbeitsentgelt nicht ausnahmslos. Aus dem systematischen Zusammenhang von Satz 1 und 2 des § 4 Abs. 1 TzBfG und der Gesetzesbegründung folgt, dass § 4 Abs. 1 TzBfG ein einheitliches Verbot der sachlich nicht gerechtfertigten Benachteiligung wegen der Teilzeitarbeit enthält....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 740/13
...Teilzeit oder Vollzeit), erfolgt eine entsprechende zeitanteilige Anpassung der freiwilligen Sonderzahlung. 5. Die Betriebsvereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft und endet automatisch mit der Auszahlung der freiwilligen Sonderzahlung an die Mitarbeiter mit der nächsten Lohn- und Gehaltsabrechnung für den Monat Juni 2011, spätestens aber mit dem 31.07.2011....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 435/14
...Entsprechen sich die täglichen Arbeitszeiten vergleichbarer Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigter, arbeitet der Teilzeitbeschäftigte aber an weniger Arbeitstagen, ist eine Kürzung ausgeschlossen. Andernfalls würde die arbeitstägliche Zulage wegen der Teilzeit in doppelter Weise gekürzt....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 299/10
...Entgegen der Auffassung des FG wird der Tatbestand der Berufsausbildung (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG) nicht durch eine daneben ausgeübte Teilzeit- oder Vollzeiterwerbstätigkeit ausgeschlossen. 11 a) Eine Vollzeiterwerbstätigkeit kann eine Berücksichtigung als Kind nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ausschließen, wenn das Kind sie in der Übergangszeit zwischen zwei...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 62/08
...Danach ist das Entgelt für die Arbeitsleistung entsprechend dem zeitlichen Verhältnis der Teilzeit zur Vollzeit, d.h. strikt zeitanteilig zu gewähren (vgl. Urteile vom 29. September 2005 - BVerwG 2 C 44.04 - BVerwGE 124, 227 <238>, vom 26. März 2009 - BVerwG 2 C 12.08 - Buchholz 240 § 47 BBesG Nr. 11 = ZBR 2009, 306 und vom 25....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 63/09
.... … … Diese Ausschreibung erfolgt unter Hinweis auf das Teilzeit- und Befristungsgesetz § 7 (Ausschreibung, Information über freie Arbeitsplätze).“ 4 Mit Schreiben vom 15. Dezember 2014 bewarb sich die Klägerin um die ausgeschriebenen Unterrichtsstunden. Neben der Klägerin bewarben sich acht weitere bei der Beklagten angestellte Musikschullehrer. Am 23....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 192/17
...Mai 2010 in seinem Lebensmittelgeschäft als Aushilfe in Teilzeit. Unter dem 31. Mai 2010 vereinbarten die Parteien, das Arbeitsverhältnis ab dem 1. Juni 2010 als Vollzeitarbeitsverhältnis mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von 45 Wochenstunden fortzuführen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 295/13
...Sie werden mindestens in Höhe des Ruhegehaltes gewährt, das er bei Versetzung in den Ruhestand erhalten würde. (2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Gewährung eines nicht ruhegehaltfähigen Zuschlags zusätzlich zu den Dienstbezügen nach Absatz 1 zu regeln. 5 § 6 BBesG sah vor, dass die Dienstbezüge der in Teilzeit beschäftigten Beamten proportional...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvL 3/15
...Die Parteien hätten eine sachgrundlose Befristung nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz mit dem Bezug auf das Beschäftigungsförderungsgesetz ausgeschlossen. Sonst sei die als Allgemeine Geschäftsbedingung ausgestaltete Befristungsabrede im Arbeitsvertrag vom 18. Februar 2008 unklar und intransparent....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 375/10
...Juni 1999, eine nationale Bestimmung, die wie § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) vorsieht, dass ein sachlicher Grund zur wiederholten Befristung eines Arbeitsvertrags vorliegt, wenn der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird, dahin auszulegen und anzuwenden, dass der sachliche Grund auch im Falle eines ständigen Vertretungsbedarfs gegeben...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 443/09 (A)
...Die Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes sind auf die Befristung einzelner Arbeitsvertragsbedingungen nicht - auch nicht entsprechend - anwendbar (vgl. BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 945/13 - Rn. 31; 10. Dezember 2014 - 7 AZR 1009/12 - Rn. 29; 15. Dezember 2011 - 7 AZR 394/10 - Rn. 18, BAGE 140, 191; 18....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 253/14
...September 2015 beginnendes, auf eine Dauer von fünf Semestern angelegtes Masterstudium im Studiengang Wirtschaftspsychologie (Teilzeit) bei der A Hochschule (AH) an, das mit dem Master of Science abgeschlossen wird. Die Vorlesungen finden an einzelnen Wochentagen abends, gegebenenfalls auch am Samstag statt....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 26/18
...Mai 2009) entsprechen, b) wie viele Mitarbeiter mit befristeten Arbeitsverträgen, wie viele Mitarbeiter in Vollzeit, wie viele Mitarbeiter in fester Teilzeit, wie viele sogenannte Stundenlöhner, wie viele JAZ-Mitarbeiter und wie viele geringfügig Beschäftigte die Arbeitgeberin im zweiten Quartal 2009 (1. März bis 31....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 4/12
.... § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG rechtfertigen die Schlechterstellung des Klägers nicht. 21 a) § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG verbietet eine Ungleichbehandlung von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten beim Arbeitsentgelt nicht ausnahmslos....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 694/12
...Die Auslegung dieser Vorschrift ergibt, dass sie lediglich die Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung bis zur Hälfte des regelmäßigen Dienstes und bis zur jeweils beantragten Dauer, nicht aber die Verteilung des ermäßigten Dienstes auf die beantragte Dauer der Teilzeitbeschäftigung in der Weise gestattet, dass die Richterin oder der Richter den für den Gesamtzeitraum der Teilzeit zu erbringenden Dienst...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. RiZ (R) 4/15
...Er arbeitet in Teilzeit für die Gesellschaft, wobei er seine Arbeitskraft an durchschnittlich einem Tag pro Woche der Gesellschaft und den mit ihr verbundenen Unternehmen zur Verfügung zu stellen hat. 2. Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung, der Geschäftsordnung für den Vorstand und dieses Dienstvertrages. 3....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AS 5/17
...Senat 10 B 13/15 Heranziehung zum Mindestbeitrag zum Versorgungswerk 1 Die Klägerin, die seit Februar 2011 als Rechtsanwältin in Teilzeit mit zunächst zehn und derzeit zwölf Wochenstunden in der Kanzlei ihres Ehemannes beschäftigt ist und zwei 2005 und 2008 geborene Kinder erzieht, wendet sich gegen die Heranziehung zum Mindestbeitrag zum beklagten Versorgungswerk....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 10 B 13/15
...Der Schuldner arbeitet als Stromableser in Teilzeit in der Schweiz und bezieht Arbeitslohn in wechselnder Höhe, teilweise unter und teilweise über den deutschen Pfändungsfreigrenzen. Er verpflichtete sich gegenüber dem Insolvenzverwalter, ihm monatlich die Lohnabrechnungen vorzulegen und die pfändbaren Beträge an die Masse abzuführen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZA 4/18
...Die Arbeitskraft, die ein begrenzt dienstfähiger Beamter für seinen Dienstherrn erbringe, sei deshalb der Arbeitskraft gleichzustellen, die ein aus familiären Gründen teildienstbeschäftigter Beamter für den Dienstherrn zur Verfügung stelle. 8 Ein wesentlicher Unterschied bestehe auch nicht gegenüber denjenigen Beamten, denen Teilzeit gewährt werde, soweit dienstliche Belange nicht entgegenstünden....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 49/13
...Ihr lässt sich mit hinreichender Deutlichkeit entnehmen, dass das Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze enden soll. 25 c) Die Befristung des Arbeitsvertrags ist sachlich gerechtfertigt. 26 aa) Die sachliche Rechtfertigung der im Jahr 1998 getroffenen Befristungsabrede ist nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Rechtslage zu beurteilen und damit nicht nach dem Teilzeit...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 68/14