...Dass die Familie des Antragstellers mit den Dienstbezügen der Ehefrau, die ab Juli 2008 wieder (in Teilzeit) berufstätig war und monatlich etwa 2.500 € netto verdiente, die Lebenshaltungskosten bestreiten und die Immobiliendarlehen, mit denen die Eigentumswohnung des Antragstellers und seiner Ehefrau finanziert worden sind, in den Jahren 2007 und 2008 vertragsgemäß bedienen konnte, ändert hieran nichts...