...Nachdem die Landesregierung des Beklagten beschlossen hatte, die Lehrer in Beamtenverhältnisse zu übernehmen, an der bislang üblichen Teilzeitbeschäftigung aber festzuhalten, und der Landesgesetzgeber das Beamtengesetz entsprechend ergänzt hatte, beantragte auch die Klägerin im Jahr 1998 ihre Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe unter der Voraussetzung ständiger Teilzeit in Höhe von zwei Dritteln...