1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Arnsberg vom 27. April 2016 wird dieses im Adhäsionsausspruch dahin geändert, dass festgestellt ist, dass der Angeklagte verpflichtet ist, der Adhäsionsklägerin die künftig entstehenden materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen, welche ihr durch die in dem Zeitraum vom 17. Juli bis 31. Dezember 2014 von ihm begangenen verfahrensgegenständlichen Straftaten entstehen, soweit diese Ansprüche nicht auf...