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JAHR
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Rostock vom 9. Juli 2013 aufgehoben a) in den Strafaussprüchen und b) in den Aussprüchen über den Verfall von Wertersatz. 2. Die weitergehenden Revisionen der Angeklagten werden verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel der Angeklagten, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 142/14
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 23. Januar 2013 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dadurch der Nebenklägerin entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 310/13
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 29. April 2014 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Aus der unterlassenen Strafmilderung nach § 28 Abs. 1 i.V.m. § 49 Abs. 1 StGB ergibt sich kein durchgreifender Rechtsfehler. Zwar...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 476/14
Auf den Anfragebeschluss des 2. Strafsenats vom 4. Juni 2014 - 2 StR 656/13 - erklärt der Senat, dass er an seiner entgegenstehenden Rechtsprechung festhält.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 ARs 64/14
1. Auf die Revision des Angeklagten W. wird das Urteil des Landgerichts München II vom 17. September 2014, soweit es ihn betrifft, aufgehoben a) im Strafausspruch und b) hinsichtlich der Feststellung gemäß § 111i Abs. 2 StPO. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird das Urteil zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 613/14
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 22. August 2014 wird nach § 349 Abs. 2 StPO mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte des Diebstahls in 28 Fällen, des versuchten Diebstahls in sechs Fällen, der Urkundenfälschung in Tateinheit mit Betrug, der Urkundenfälschung und des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in drei Fällen schuldig ist (vgl. Antrag des Generalbundesanwalts vom 19. Dezember 2014). Der Beschwerdeführer hat die Kosten...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 603/14
1. Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 24. Oktober 2013 werden verworfen. 2. Die Beschwerdeführer haben jeweils die Kosten ihres Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 393/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 8. August 2014 a) im Schuldspruch dahin berichtigt, dass der Angeklagte des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Schutzbefohlenen und mit Vergewaltigung sowie der Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Schutzbefohlenen und mit Körperverletzung schuldig ist, b) im Gesamtstrafenausspruch mit der Maßgabe aufgehoben, dass eine...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 585/14
Die Revision des Nebenklägers gegen das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 13. November 2013 wird verworfen. Der Nebenkläger trägt die Kosten seines Rechtsmittels. Eine Erstattung der dem Angeklagten im Revisionsverfahren sowie der dem Nebenkläger durch die Revision des Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen findet nicht statt. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 301/14
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kleve vom 19. März 2014 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 528/14
Die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 26. März 2014 werden verworfen. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Die Kosten des Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft und die dem Angeklagten hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 410/14
Die Revision des Nebenklägers gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 30. April 2014 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Eine Erstattung der notwendigen Auslagen des Angeklagten im Revisionsverfahren findet nicht statt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 490/14
1. Nach Versäumung der Frist zur Begründung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28. April 2014 wird dem Angeklagten von Amts wegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. Die Kosten der Wiedereinsetzung trägt der Angeklagte. 2. Auf die Revision des Angeklagten wird das vorbezeichnete Urteil a) im Schuldspruch dahin geändert und klargestellt, dass der Angeklagte des zweifachen schweren Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung jeweils in...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 390/14
Eine geheimdienstliche Agententätigkeit wird nicht ohne Weiteres im Sinne des § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB "gegen die Bundesrepublik Deutschland" ausgeübt, wenn die Ausforschungsbemühungen sich gegen Mitglieder oder Unterstützer einer durch die Europäische Union gelisteten ausländischen terroristischen Vereinigung richten, insbesondere gegen Führungsmitglieder, die mit internationalem Haftbefehl gesucht werden.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 551/14
Die beabsichtigte Entscheidung des 5. Strafsenats widerspricht der Rechtsprechung des 3. Strafsenats, der an dieser festhält.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 ARs 28/14
1. Auf die Revision des Angeklagten M. wird das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 5. Juni 2014, soweit es ihn betrifft, aufgehoben; jedoch bleiben die Feststellungen - mit Ausnahme derjenigen zur Beschaffenheit der bei der Tat vom 5. August 2013 verwendeten Schreckschusswaffe - aufrechterhalten. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 523/14
Die Beschwerde des Verteidigers Rechtsanwalt S. gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 21. November 2014 wird als unzulässig verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. StB 27/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Paderborn vom 27. Mai 2014 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit der Angeklagte im Fall II. 4 der Urteilsgründe verurteilt worden ist, sowie im Ausspruch über die Gesamtstrafe. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 560/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 1. Juli 2014 nach § 349 Abs. 4 StPO im Ausspruch über den Vorwegvollzug aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 473/14