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RECHTSGEBIET
GERICHT
JAHR
1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 11. November 2013 wird a) das Verfahren eingestellt, soweit der Angeklagte in den Fällen II. 258, 419, 516, 608, 794, 948, 961, 1117, 1160, 1252, 1275 und 1445 der Urteilsgründe verurteilt worden ist; insoweit trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten; b) die Verfolgung im Fall II. 1471 der Urteilsgründe auf den Vorwurf des unerlaubten Besitzes von...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 328/14
Der Umstand, dass die Bundesrepublik Deutschland von ihrem Selbsteintrittsrecht nach der Dublin-II-Verordnung Gebrauch gemacht hat und Asylsuchende, die sich zuvor in Griechenland aufgehalten haben und von dort direkt auf dem Luftweg nach Deutschland eingereist sind, nicht nach Griechenland zurücküberstellt, lässt die Strafbarkeit eines ihre unerlaubte Einreise unterstützenden Schleusers unberührt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 233/14
1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 18. Juli 2014 wird verworfen. 2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels sowie die den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 574/14
1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Essen vom 16. Dezember 2013 wird verworfen. 2. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 178/14
I. 1. Auf die Revision des Angeklagten M. wird das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 23. Mai 2014, soweit es ihn betrifft, a) im Schuldspruch dahin geändert, dass dieser Angeklagte des besonders schweren Raubes und des versuchten besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig ist, b) mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben im Strafausspruch im Fall B.I. der Urteilsgründe und im Ausspruch über die Gesamtstrafe. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 548/14
1. Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Halle vom 21. Januar 2014 wird verworfen. 2. Die Staatskasse hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 293/14
1. Auf die Revision des Angeklagten K. wird das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 15. September 2014 dahin abgeändert, dass er der Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig ist. 2. Die weiter gehende Revision des Angeklagten wird verworfen. 3. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 16/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 3. Juli 2014, soweit es den Angeklagten betrifft, im Schuldspruch dahin geändert, dass die tatmehrheitliche Verurteilung wegen vorsätzlichen unerlaubten Besitzes von Munition entfällt. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen. 3. Der Angeklagte trägt die Kosten des Rechtsmittels.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 573/14
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Münster vom 24. Juni 2014 wird als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 587/14
1. Die Revision des Angeklagten K. gegen das Urteil des Landgerichts Essen vom 25. August 2014 wird mit der Maßgabe verworfen, dass dieser Angeklagte dreier Fälle der Beihilfe zum Diebstahl sowie dreier Fälle der Beihilfe zum versuchten Diebstahl schuldig ist. Der Angeklagte K. hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. 2. Auf die Revision des Angeklagten M. wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 25. August 2014 mit den Feststellungen aufgehoben, soweit der Angeklagte in den Fällen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 39/15
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Flensburg vom 29. September 2014 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Nach den Feststellungen des Landgerichts hat der Angeklagte "die letzten konkreten Hinweise zu Ostern 2013" - 31. März/1. April 2013 - gegeben (UA S. 11). Indes wurde er frühestens am 19. April 2013 (UA S. 72) Beschuldigter, als nach einem Hinweis eines...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 18/15
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 22. März 2013 wird verworfen, soweit sie sich gegen den Schuldspruch und den Strafausspruch richtet. Die Entscheidung über die Revision des Angeklagten gegen die Adhäsionsentscheidung sowie über die Kosten des Rechtsmittels bleibt einer abschließenden Entscheidung vorbehalten. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 495/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Stendal vom 19. August 2014 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in drei Fällen schuldig ist; b) hinsichtlich der Einzelstrafen in den Fällen II.4 und 5 der Urteilsgründe sowie im Gesamtstrafen- und...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 516/14
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Detmold vom 9. Juli 2014 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 470/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Detmold vom 30. Oktober 2014 im Strafausspruch mit den Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Jugendkammer zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 37/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 12. September 2014 nach § 349 Abs. 4 StPO im Schuldspruch dahingehend abgeändert, dass der Angeklagte wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen und mit Besitz einer kinderpornographischen Schrift sowie wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften in 20 Fällen verurteilt ist; die Verurteilung im Fall II.19 der Urteilsgründe entfällt. 2....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 12/15
1. Dem Angeklagten wird auf seinen Antrag und seine Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Begründung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 30. September 2014 gewährt. Damit ist der Beschluss des Landgerichts Konstanz vom 2. Dezember 2014 gegenstandslos. 2. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 30. September 2014 mit den Feststellungen aufgehoben, soweit der Angeklagte wegen Misshandlung...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 11/15
1. Auf die Revision des Angeklagten G. wird das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 4. März 2014, soweit es ihn betrifft, im Strafausspruch aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 343/14
1. Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Verden vom 10. April 2014 wird a) die Strafverfolgung mit Zustimmung des Generalbundesanwalts auf das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 21 Fällen beschränkt, b) das vorgenannte Urteil im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 21 Fällen verurteilt ist. 2. Auf die Revision der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 546/14
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 4. Juni 2014 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 597/14