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GERICHT
JAHR
1. Auf die Revision des Angeklagten M. Ö. wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 9. November 2016 im Ausspruch über den Verfall mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten dieses Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision des Angeklagten M. Ö. und die Revision des Angeklagten E. Ö. werden verworfen. Der Angeklagte E. Ö. hat die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 74/17
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 8. Dezember 2016 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 128/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 27. Juli 2017 im Fall 2 der Urteilsgründe aufgehoben; der Angeklagte wird insoweit auf Kosten der Staatskasse, die auch die diesem erwachsenen notwendigen Auslagen zu tragen hat, freigesprochen. 2. Im Übrigen wird die Revision als unbegründet verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die verbleibenden Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 518/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 8. Mai 2017 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass er der Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und der Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig ist, b) im gesamten Strafausspruch aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 395/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 1. April 2015 im Strafausspruch aufgehoben; jedoch bleiben die Feststellungen aufrechterhalten. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Jugendschutzkammer zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 377/15
1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 29. November 2016 wird a) das Verfahren eingestellt, soweit der Angeklagte W. in den Fällen II.1. bis II.38. der Urteilsgründe verurteilt worden ist; im Umfang der Einstellung fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last; b) das vorgenannte Urteil aa) im Schuldspruch dahin abgeändert, dass der Angeklagte W. des gewerbsmäßigen Schmuggels in...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 204/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 10. April 2017 im Strafausspruch aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 393/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 30. März 2017 im Schuldspruch dahingehend abgeändert, dass der Angeklagte der Beihilfe zur gewerbsmäßigen Hehlerei in vier Fällen und des versuchten Wohnungseinbruchsdiebstahls schuldig ist. Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 320/17
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 24. Mai 2016 werden als unbegründet verworfen (§ 349 Abs. 2 StPO). Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat zu einer Rüge des Angeklagten W. , mit der dieser die Art und Weise der Durchführung des Selbstleseverfahrens beanstandet: 1. Mit der auf die Verletzung von § 249 Abs. 2 StPO gerichteten Verfahrensrüge macht dieser Angeklagte geltend, den an der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 554/16
Wird nachträglich eine so hohe Gesamtfreiheitsstrafe gebildet, dass eine nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB bemessene, am Halbstrafenzeitpunkt orientierte Anordnung des Vorwegvollzugs zu einer Herausnahme des Angeklagten aus dem Maßregelvollzug führen würde, kann von der Entscheidung über einen Vorwegvollzug abgesehen werden.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 456/17
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 9. März 2017 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 387/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kassel vom 10. November 2016 a) im Schuldspruch dahin abgeändert, dass der Angeklagte wegen schweren sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen in zwei Fällen sowie Vergewaltigung verurteilt ist; b) im Ausspruch über die Einzelstrafe im Fall II.1. der Urteilsgründe und im Ausspruch über die Gesamtstrafe aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 111/17
Die Untersuchungshaft hat fortzudauern. Eine etwa erforderliche weitere Haftprüfung durch den Bundesgerichtshof findet in drei Monaten statt. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Haftprüfung dem nach allgemeinen Vorschriften zuständigen Gericht übertragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AK 54/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 21. Februar 2017 a) hinsichtlich der Entscheidung über die Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung und b) im Maßregelausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 242/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Rostock vom 14. Dezember 2015 im Ausspruch über die Gesamtstrafe mit der Maßgabe aufgehoben, dass eine nachträgliche gerichtliche Entscheidung über die Gesamtstrafe nach den §§ 460, 462 StPO zu treffen ist. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 542/16
1. Auf die Revision des Angeklagten Le. wird das Urteil des Landgerichts Landau in der Pfalz vom 23. Februar 2017, soweit es ihn betrifft, im Strafausspruch und im Ausspruch über die besondere Schwere der Schuld mit den jeweils zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Auf die Revision des Angeklagten Z. wird das vorgenannte Urteil, soweit es ihn betrifft, dahin ergänzt, dass die in Rumänien erlittene Freiheitsentziehung im Maßstab 1:1 angerechnet wird, und im Ausspruch über die besondere...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 327/17
1. Die Revision des Angeklagten V. gegen das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 12. Januar 2017 wird mit folgender Maßgabe als unbegründet verworfen: Der Ausspruch über die Einziehung wird dahin neugefasst, dass die sichergestellten 307,6 g Marihuana, 224 Ecstasy-Tabletten mit der Motivprägung eines Teufelskopfs, 6,38 g MDMA-HCL, 5,54 g Kokaingemisch, 52,55 g Marihuana, 0,9 g MDMA-HCL und drei abgepackte Konsumeinheiten Marihuana mit insgesamt 9,8 g, eingezogen werden. 2. Der Beschwerdeführer...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 195/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Weiden i.d. OPf. vom 19. Juni 2017 aufgehoben. 2. Das Verfahren wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine Strafkammer des Landgerichts Regensburg zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 515/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 5. Mai 2017 mit den jeweils zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit das Landgericht a) die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet und b) von der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt abgesehen hat. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 392/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 22. März 2017 a) im Schuldspruch dahin neu gefasst, dass der Angeklagte der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Tateinheit mit Ausreise trotz vollziehbaren Passentzugs schuldig ist, b) im Ausspruch über die Einziehung aufgehoben; die Einziehungsentscheidung entfällt. 2. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 379/17