1. Auf die Revisionen der Angeklagten G. D. und J. D. wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 10. Oktober 2016 mit den Feststellungen aufgehoben a) in den Fällen zwei bis acht der Urteilsgründe, auch soweit es den Angeklagten M. betrifft, b) in den Fällen zehn bis 24 der Urteilsgründe, c) im Ausspruch über die jeweiligen Gesamtstrafen. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des...