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GERICHT
JAHR
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 8. September 2011 mit den Feststellungen aufgehoben a) im Einzelstrafausspruch zur Tat 1 der Urteilsgründe, b) im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe und c) im Ausspruch über die Dauer des Vorwegvollzugs der Strafe vor Vollziehung der Maßregel. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger dadurch entstandenen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 453/11
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Meiningen vom 25. Mai 2011 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte in den Fällen II.B.1 und II.B.2 der Urteilsgründe des unerlaubten Erwerbs einer Schusswaffe in Tateinheit mit unerlaubtem Erwerb von Munition und in weiterer Tateinheit mit unerlaubtem Besitz eines verbotenen Gegenstands nach § 2 Abs. 3 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.2 WaffG schuldig ist, b) im Ausspruch über die Einzelstrafen zu den Fällen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 409/11
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 30. Juni 2011 nach § 349 Abs. 4 StPO aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 461/11
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Münster vom 14. Juli 2011 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat, dass auf Anlasstaten, die vor dem 1. Januar 2011...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 605/11
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 27. Juni 2011 nach § 349 Abs. 4 StPO mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 482/11
1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Halle vom 5. August 2011 wird verworfen. 2. Die sofortige Beschwerde des Angeklagten gegen die Kosten- und Auslagenentscheidung des vorgenannten Urteils wird verworfen. 3. Der Angeklagte trägt die Kosten beider Rechtsmittel.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 631/11
Zum Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich erbrachte Leistungen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 45/11
1. Auf die Revision des Angeklagten M. wird das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 13. April 2011, soweit es ihn betrifft, aufgehoben, a) in den Fällen II.1.3 und II.1.7 der Urteilsgründe, b) soweit der Angeklagte aa) im Fall II.1.4 der Urteilsgründe wegen Beihilfe zum gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und bb) im Fall II.1.9 der Urteilsgründe wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verurteilt worden ist, c) im Ausspruch über aa) die in den Fällen II.1.1, II.1.2 und II.1.8...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 507/11
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Siegen vom 5. September 2011 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit von der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt abgesehen worden ist. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 636/11
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 19. Juli 2011 werden als unbegründet verworfen. Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen hat keinen die Angeklagten beschwerenden Rechtsfehler ergeben, § 349 Abs. 2 StPO (vgl. auch BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - 1 StR 484/10, wistra 2011, 19). Die Strafkammer berücksichtigt (ohne Beschwer für die Angeklagten, vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 636/11
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bremen vom 23. Mai 2011 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. – Von Rechts wegen –
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 433/11
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 30. August 2011 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte wegen Steuerhinterziehung in sechs Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Urkundenfälschung, verurteilt ist. Die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung hat keinen den Angeklagten beschwerenden Rechtsfehler ergeben (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 630/11
Die Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift gebietet auch bei Bandentaten oder "uneigentlichen Organisationsdelikten" nicht, dass für die Bestimmtheit des Anklagevorwurfs i.S.d. § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO mehr an Substanz verlangt wird als materiell-rechtlich für einen Schuldspruch erforderlich ist.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 412/11
Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 4. Mai 2011 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass festgestellt wird, dass das Verfahren rechtsstaatswidrig verzögert worden ist. Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 551/11
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Rostock vom 8. Juli 2011 im Ausspruch über die Anordnung der Sicherungsverwahrung mit den Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 594/11
1. Die Befangenheitsanträge des Verurteilten vom 29. Dezember 2011 gegen Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ernemann und Richter am Bundesgerichtshof Dr. Mutzbauer werden als unzulässig verworfen. 2. Die Anhörungsrüge sowie die "weiteren Grundrechtsrügen" des Verurteilten vom 29. Dezember 2011 gegen den Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2011 werden auf seine Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 469/11
Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 6. Mai 2011 wird verworfen. Die Staatskasse hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 413/11
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 16. September 2011 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, a) soweit der Angeklagte in den Fällen II. 1 bis 11 und 14 verurteilt worden ist und b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 590/11
Hat der Täter in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung) genannte Güter ohne die erforderliche Genehmigung ausgeführt, hätte diese indes erteilt werden müssen, so ist nicht der gesamte für die Güter eingenommene Kaufpreis das im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB aus der Tat Erlangte; vielmehr sind dies nur die durch das Unterbleiben des Genehmigungsverfahrens ersparten Aufwendungen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 343/11
1. Der Beschluss des Landgerichts Darmstadt vom 10. März 2011, mit dem die Revision des Angeklagten N. gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 25. November 2010 als unzulässig verworfen worden ist, wird aufgehoben. 2. Die Revisionen der Angeklagten gegen das vorbezeichnete Urteil werden verworfen. 3. Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 151/11